Amt

Das „Amt" in Schleswig-Holstein als Träger der öffentlichen Verwaltung ist ein Zusammenschluss kreisangehöriger Gemeinden (mit Ausnahme der „amtsfreien" Gemeinden) zur Erleichterung der Verwaltungsarbeit („Das Amt ist die Schreibstube der kleinen Gemeinden"). 

Die Ämter sollen in der Regel 5.000 Einwohner nicht unterschreiten (vgl. im einzelnen: Amtsordnung). 
Das Amt hat eigene Bedienstete (z.B. den „leitenden Verwaltungsbeamten") und kennt den - ehrenamtlich tätigen - Amtsausschuss unter dem Vorsitz des Amtsvorstehers als „kollegiale Exekutive".

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein