Anmeldeschein     Seite drucken

Landesverordnung zur Verwendung eines Anmeldescheines
Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Verwendung eines Anmeldescheines
Landesverordnung zur Änderung schulrechtlicher Verordnungen Vom 11. Juni 2018
Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Grundschulen und weiterer schulrechtlicher Verordnungen vom 18. Juni 2014
Siehe auch Lernplan
Siehe auch Schulübergangsempfehlung

Die Änderung der Landesverordnung zur Verwendung eines Anmeldescheines von 2021 gibt u.a. vor, dass im Anmeldeschein zu vermerken ist, ob für Schüler*innen ein Lernplan vorliegt.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein