Mit dreißig Jahren dienstunfähig - und nun? |
Mit dreißig Jahren dienstunfähig - und nun? | |
Es lohnt sich, einmal
darüber nachzudenken, was wäre, wenn ein Beamter auf Lebenszeit in jungen
Jahren z.B. durch einen Autounfall dienstunfähig wird. Zunächst ein Blick in
das Beamtenversorgungsgesetz: Nach
§ 4 BeamtVG wird ein Ruhegehalt gewährt,
wenn der Beamte infolge eines Dienstunfalls oder(!) nach einer
ruhegehaltsfähigen Dienstzeit von mindestens fünf Jahren dienstunfähig wird. |
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Mit dreißig dienstunfähig - und was nun? Eine Beispielsrechnung: | |
Kollege Mustermann ist am 20.01.73 geboren, verheiratet, zwei Kinder. Nach seinem Abitur war er zwei Jahre bei der Bundeswehr, studierte anschließend vier Jahre. Seit 1999 ist er im Schuldienst, zunächst als LAA, jetzt als Beamter mit A 12. (Leistungsstufe 6) | |
Sein Bruttogehalt beträgt zur Zeit |
3.168,69 EUR |
ergibt sich aus Grundgehalt | 2.827,32 EUR |
Familienzuschlag Stufe 1 | 100,78 EUR |
plus bei 2 Kindern | 172,42 EUR |
und ruhegehaltsfähiger Zulage | 68,17 EUR |
Seine ruhegehaltsfähige Dienstzeit |
25,99 Jahre |
bisherige Zeit im Beamtenverhältnis | 3 Jahre 173 Tage |
anrechenbare Ausbildungszeit | 3 Jahre 0 Tage |
Jahre sonstige Zeiten (Bundeswehr) | 2 Jahre 0 Tage |
______________ 3 Jahre 173 Tage |
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Zurechnungszeit bis 60 (30 J. zu 7/12 | 17 Jahre 189 tage |
________________ 25 Jahre 362 Tage |
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Sein Ruhegehaltssatz beträgt |
48,47 % |
bei heute geltender Übergangsregelung | 25,99 Jahre x 1,86484 |
Sein Ruhegehalt beträgt |
1.295,44 EUR |
Kollege Mustermann hat als Dreißigjähriger folglich eine Versorgungslücke von 1.873,25 EUR pro Monat. Tritt die Dienstunfähigkeit später ein, verringert sich dieser Fehlbetrag entsprechend. Zu überlegen wäre deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wie sie z.B. die DBV-Winterthur anbietet: Für ca. 60 EUR monatlich werden im Fall des Falles 1.250 EUR monatlich gezahlt. Ihr Ansprechpartner: DBV, Theodor-Heuss-Ring 132, 24143 Kiel Tel.:0431/6610826 Fax: 0431/6610820 Funk: 0172/6672606
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung aus den VBE-Mitteilungen
150/2003 |