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Siehe auch Krankheit

Mit dreißig Jahren dienstunfähig - und nun?  

 
Mit dreißig Jahren dienstunfähig - und nun?
 

Es lohnt sich, einmal darüber nachzudenken, was wäre, wenn ein Beamter auf Lebenszeit in jungen Jahren z.B. durch einen Autounfall dienstunfähig wird. Zunächst ein Blick in das Beamtenversorgungsgesetz: Nach § 4 BeamtVG wird ein Ruhegehalt gewährt, wenn der Beamte infolge eines Dienstunfalls oder(!) nach einer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit von mindestens fünf Jahren dienstunfähig wird.

Zur ruhegehaltsfähigen Dienstzeit gehört nach § 6 BeamtVG die Zeit seit der ersten Berufung ins Beamtenverhältnis, also auch das Referendariat, die Regelstudienzeit von drei Jahren und etwaige Zeiten als Soldat. Andere Zeiten bei öffentlichen Arbeitgebern können in Einzelfällen berücksichtigt werden, die Zeit als Entwicklungshelfer z.B. zur Hälfte. Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres werden gar nicht, Zeiten von Teilzeitbeschäftigung nur anteilig angerechnet.

Zusätzlich bestimmt § 13 BeamtVG, dass die Zeit zwischen dem Eintritt der Dienstunfähigkeit und des vollendeten 60. Lebensjahres anteilig fiktiv zur Dienstzeit hinzu gerechnet wird. Die gesamte ruhegehaltsfähige Dienstzeit wird dann mit einem Faktor (der mit jedem Versorgungsänderungsgesetz geringer wird!) multipliziert, um die „Prozente" der Versorgung zu berechnen.

Grundlage der Berechnung sind nach § 5 das Grundgehalt, der Familienzuschlag Stufe 1 (ohne Kinder!) und andere ruhegehaltsfähige Zulagen. Beruht die Dienstunfähigkeit nicht auf einem Dienstunfall, werden davon dann nach § 14 BeamtVG 10,8% abgezogen. Die §§ 69 und 85 BeamtVG enthalten aber so viele Übergangsregelungen seit 1992, dass an dieser Stelle darauf nicht eingegangen werden kann.

 
Mit dreißig dienstunfähig - und was nun? Eine Beispielsrechnung:
Kollege Mustermann ist am 20.01.73 geboren, verheiratet, zwei Kinder. Nach seinem Abitur war er zwei Jahre bei der Bundeswehr, studierte anschließend vier Jahre. Seit 1999 ist er im Schuldienst, zunächst als LAA, jetzt als Beamter mit A 12. (Leistungsstufe 6)
 
Sein Bruttogehalt beträgt zur Zeit

3.168,69 EUR

ergibt sich aus Grundgehalt 2.827,32 EUR
Familienzuschlag Stufe 1 100,78 EUR
plus bei 2 Kindern 172,42 EUR
und ruhegehaltsfähiger Zulage 68,17 EUR
   
Seine ruhegehaltsfähige Dienstzeit

25,99 Jahre

bisherige Zeit im Beamtenverhältnis 3 Jahre 173 Tage
anrechenbare Ausbildungszeit 3 Jahre 0 Tage
Jahre sonstige Zeiten (Bundeswehr) 2 Jahre 0 Tage
  ______________
3 Jahre 173 Tage
   
Zurechnungszeit bis 60 (30 J. zu 7/12 17 Jahre 189 tage
  ________________
25 Jahre 362 Tage
   
Sein Ruhegehaltssatz beträgt

48,47 %

bei heute geltender Übergangsregelung 25,99 Jahre x 1,86484
   
Sein Ruhegehalt beträgt

1.295,44 EUR



Kollege Mustermann hat als Dreißigjähriger folglich eine Versorgungslücke von 1.873,25 EUR pro Monat. Tritt die Dienstunfähigkeit später ein, verringert sich dieser Fehlbetrag entsprechend.
Zu überlegen wäre deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wie sie z.B. die DBV-Winterthur anbietet: Für ca. 60 EUR monatlich werden im Fall des Falles 1.250 EUR monatlich gezahlt.
Ihr Ansprechpartner: DBV, Theodor-Heuss-Ring 132, 24143 Kiel Tel.:0431/6610826 Fax: 0431/6610820 Funk: 0172/6672606


Richard Thumerer
 

Quelle:
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Mit freundlicher Genehmigung aus den VBE-Mitteilungen 150/2003
"Die Zeitschrift des Verbandes Bildung und Erziehug (VBE)"


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein