Betreuung, Ganztagsschule   Seite drucken

§ 6 Schulgesetz - Ganztagsschulen und Betreuungsangebote
Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G 8) (Richtlinie Ganztag und Betreuung)
Siehe auch Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler, die in den Ferienzeiten an Betreuungsangeboten ihrer Schule teilnehmen
Siehe auch Schulverpflegung

Information für Ganztagsschulen und Schulen mit Betreuungsangeboten und deren Träger
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 20. Februar 2014 - III 202
(NBI. MBK. Schl.-H. 2014 S. 59)

Die Handreichung zur Gestaltung von Verträgen im Rahmen von Ganztagsschulen und Betreuungsange­boten an Schulen in Schleswig-Holstein wurde aufgrund der zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen „Richtlinie Ganztag und Betreuung" und des neuen Landesmindestlohngesetzes aktualisiert.
Der Text der Handreichung sowie die Vertragsmuster stehen ab sofort unter
http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Schulen/ Ganztagsschulen/Ganztagsschulen_node.html
als download zur Verfügung.
Zusätzlich wurde unter dem Link "Richtlinie" ein Hinweisblatt zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes für das Land Schleswig-Holstein auf die Gestaltung von Verträgen im Rahmen von Ganztagsschulen und Betreuungsangeboten an Schulen in Schleswig-Holstein eingestellt.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein