Hygieneplan | Gesundheit - Krankheit | Seite drucken |
Infektionsschutzgesetz |
Muster-Hygieneplan für Schulen - Info | |
Musterhygieneplan |
Muster-Hygieneplan für Schulen - Info | Kreis Dithmarschen |
Gemäß
§ 36
Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen ab 2001 verpflichtet, in
Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der
Infektionshygiene festzulegen. Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt,
Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren.
Es erscheint sinnvoll, die Blickrichtung des
Hygieneplanes nicht eng auf die Vermeidung von Infektionsgefahren zu
beschränken, sondern bestimmte Aspekte des Arbeitsschutzes, der Lufthygiene
und der allgemeinen Hygiene mit zu berücksichtigen. |
Musterhygieneplan |
1. Hygiene in Unterrichtsräumen |
1.1 Lufthygiene Nach jeder Schulstunde (45 Minuten) ist in den Klassenräumen eine ausreichende Lüftung durch Querlüftung/Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. 1.2 Bodenreinigung und Abfallentsorgung Auf die einleitenden Bemerkungen zur Schulreinigung (Seite 1) wird verwiesen. Soweit im pädagogischen Konzept vorgesehen, sind die Fußböden von den Schülern zum Schulende grob zu reinigen und die AbfalIkörbe zu entleeren. 1.3 Kleiderablage Die Kleiderablage für die Oberbekleidung ist so zu gestaltet, dass die Kleidungsstücke der Schüler keinen direkten Kontakt untereinander haben, da sonst die Gefahr der Übertragung von Läusen besteht. 2 Schulreinigung 2.1 Schulreinigung durch Fremdfirmen Auf die einleitenden Bemerkungen zur Schulreinigung (Seite 1) wird verwiesen. Der Reinigungsplan des stadteigenen Personals ist auf das Fremdreinigungsprogramm abzustimmen und diesem Hygieneplan beizufügen. Die im Leistungsverzeichnis enthaltene Reinigungsprogramme/-intervalle für die beauftragten Putzfirmen sind durch den Schulhausverwalter täglich zu kontrollieren. 2.2 Schutzmaßnahmen des stadteigenen Personals Soweit städtisches Reinigungspersonal vorhanden ist, sind folgende Arbeitsschutzmittel bereitzustellen:
2.3 Unfallgefahren |