siehe auch: Stundentafel |
Kontingentstundentafel |
Kontingentstundentafeln für die Grundschule, für die
Regionalschule, für die Gemeinschaftsschule und für das
Gymnasium (Sekundarstufe I) Runderlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 1. August 2011 – III 313 (NBl. MBWFK. Schl.-H. 2011 S. 178) geändert durch Erlass vom 12.Juni 2013 Kontingentierung und Flexibilisierung der Stundentafel I. Grundsätze „Die begabungsgerechte und entwicklungsgemäße Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulen“ (§ 5 SchulG). Eine förderorientierte Gestaltung des Unterrichts knüpft an die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Verstehenshorizonte und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler an. Der Unterricht bietet differenzierte Wege für ein begabungs- und interessengerechtes Lernen und ist nicht auf eine Gleichschrittigkeit des Lernens angelegt. Eine Voraussetzung für das Gelingen der Förderorientierung im Unterricht ist ein fl exibler Umgang mit Lernzeit. Diese Voraussetzung schaffen die Kontingentstundentafel und die mit ihr verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Kontingentstundentafel leistet damit auch einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung des Unterrichts in Richtung auf binnendifferenziertes Lernen in offenen Unterrichtsformen. Das wesentliche Förderinstrument der Schule ist ein so gestalteter Unterricht. Die Kontingentstundentafel ermöglicht ebenso die Berücksichtigung der Gegebenheiten und des Profils der Einzelschule und stärkt dadurch deren Eigenverantwortung. Von den Gestaltungsmöglichkeiten der Stundentafel ist so Gebrauch zu machen, dass dadurch die Ziele der Lehrpläne und der Bildungsstandards besser erreicht werden können. Die Gestaltungsentscheidungen sind regelmäßig zu evaluieren. II. Geltungsbereich Die Kontingentierung und Flexibilisierung der Stundentafel gilt für die Grundschule, die Jahrgangsstufen 5 bis 9 des achtjährigen Bildungsgangs des Gymnasiums, die Jahrgangsstufen 5 bis 10 des neunjährigen Bildungsgangs des Gymnasiums sowie für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Regional- und Gemeinschaftsschule. Für Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulbildungsgang absolvieren, gilt die Stundentafel für die Hauptschule aus dem Runderlass vom 22. Mai 1980 (NBl. KM. Schl.-H. S. 202), zuletzt geändert durch Erlass vom 30. Juni 1997 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 306), für Schülerinnen und Schüler des Realschulbildungsgangs gilt der Runderlass über die Stundentafel für die Realschule vom 27. Februar 1995 (NBl. MWFK/MFBWS. Schl.-H. S. 74), zuletzt geändert durch Erlass vom 30. Juni 1997 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 306), bis zum Abschluss des Bildungsganges. Das gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Schule nach § 146 Abs. 1 Satz 1 SchulG mit Ablauf des 31. Juli 2011 oder vorzeitig durch Beschluss des Schulträgers Regionalschule oder nach § 43 SchulG Gemeinschaftsschule geworden ist. III. Zur Handhabung der Kontingentstundentafel 1. Die Fächer können innerhalb des Schuljahres im Epochenunterricht erteilt werden. 2. Stundenanteile mehrerer Fächer können in einem Projektunterricht zusammengefasst werden. 3. Das in der Stundentafel für ein Fach oder einen Fachbereich vorgesehene Kontingent kann innerhalb der Eingangsphase der Grundschule, der Jahrgangsstufen 3 und 4 der Grundschule, der Orientierungsstufe bzw. der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Gemeinschaftsschule sowie innerhalb der Jahrgangsstufen 7 bis 9 (10) frei auf die Jahrgangsstufen verteilt werden. Dabei können die Fachkontingente paralleler Lerngruppen voneinander abweichen. Im achtjährigen Bildungsgang des Gymnasiums ist die Übertragung einer Stunde aus dem Kontingent der Jahrgangsstufen 5 bis 6 in das Kontingent für die Klassen 7 bis 9 zulässig. Im neunjährigen Bildungsgang des Gymnasiums ist die Übertragung von zwei Stunden aus dem Kontingent der Jahrgangsstufen 7 bis 10 in das Kontingent für die Klassen 5 bis 6 zulässig. 4. Stundenanteile eines Faches oder Fachbereichs können einem anderen Fach oder Fachbereich zugewiesen werden. Dabei dürfen die folgenden Mindestkontingente nicht unterschritten werden: 4.1 Grundschule: – Deutsch 20 Stunden – Mathematik 16 Stunden – Natur-, sozial- und gesellschaftswissenschaftlicher Fachbereich 16 Stunden, darunter Religion mit mindestens 6 Stunden Übertragungen aus der Fremdsprache sind unzulässig. 4.2 Sekundarstufe I bis zum Realschulabschluss (Zahlen bis zum Hauptschulabschluss in Klammern): – Deutsch 22 (19) Stunden – Mathematik 22 (19) Stunden – 1. Fremdsprache 22 (16) Stunden/2. Fremdsprache 14 Stunden – Fremdsprachlicher Unterricht in Sachfächern kann auf den Unterricht in der entsprechenden Fremdsprache in angemessenem Umfang angerechnet werden. – Gesellschaftswissenschaften 22 (18) Stunden, darunter Religion mindestens 7 (6) Stunden – Naturwissenschaften 16 (13) Stunden Die Mindestkontingente bis zum Realschulabschluss beziehen im achtjährigen Bildungsgang des Gymnasiums Stunden der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) mit ein. Eine Ausnahme bildet das Fach Religion, für das ein Mindestkontingent von 6 Stunden für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 im achtjährigen Bildungsgang und für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 im neunjährigen Bildungsgang gilt. 5. Über die informationstechnische Grundbildung hinaus kann die Schule Angewandte Informatik als Unterrichtsfach in einem Fachbereich ihrer Wahl anbieten, sofern qualifi zierte Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Der Unterricht wird anwendungsorientiert und unter Einbeziehung weiterer Fächer (z.B. in Form Angewandter Naturwissenschaft und Technik (ANT), Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT)) realisiert. 6. Für das Förderkonzept der Schule können Stundenanteile aller Fächer im Rahmen der Ziffer 4 eingesetzt werden. Die Gestaltung des Wahlpflichtbereichs in der Sekundarstufe I ist Teil des Förderkonzepts der Schule. 7. Im achtjährigen Bildungsgang des Gymnasiums sind 5 Stunden zur Gestaltung von Wahlunterrichtsangeboten für Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I im gesamten Stundenkontingent vorgesehen. 8. In den Kernfächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen werden im achtjährigen Bildungsgang 8 Stunden in Form von Intensivierungsstunden in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 erteilt. Die Intensivierungsstunden sind Teil des Pfl ichtunterrichts, erhöhen das Stundenkontingent in der Sekundarstufe I nicht und werden in der Unterrichtsverteilung mit zwei Lehrerstunden berücksichtigt. IV. Entscheidungszuständigkeit Die erforderlichen Entscheidungen trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung der von der Schulkonferenz nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 SchulG beschlossenen Grundsätze. V. Schlussbestimmungen (1) Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft. (2) Mit Ablauf des 31. Juli 2014 tritt die Stundentafel für die Hauptschule aus dem Erlass vom 22. Mai 1980 (NBl. KM. Schl.-H. S. 202), zuletzt geändert durch Erlass vom 30. Juni 1997 (NBl. MBWFK. Schl.-H.S. 306), außer Kraft. (3) Mit Ablauf des 31. Juli 2015 tritt der Runderlass des Kultusministers über den Unterricht in den Angebotsschulen vom 20. Dezember 1982 außer Kraft. (4) Mit Ablauf des 31. Juli 2015 tritt der Runderlass der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport über die Stundentafel für die Realschule vom 27. Februar 1995 (NBl. MWFK/MFBWS. Schl.-H.S. 74), zuletzt geändert durch Erlass vom 30. Juni 1997 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 306), außer Kraft. (5) Mit Ablauf des 31. Juli 2013 tritt die Stundentafel für das 9-jährige Gymnasium aus dem Runderlass vom 22. Mai 1980 (NBl. KM. Schl.-H. S. 202), zuletzt geändert durch Erlass vom 18. Juli 2002 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 434), außer Kraft. |
Kontingentstundentafel für die Grundschule (unverändert)
Jahrgangsstufen Fachbereich/Fach |
1-2 | 3-4 |
Wochenstunden Summe 1 - 4 |
Deutsch | 12 | 12 | 24 |
Mathematik | 10 | 10 | 20 |
Englisch | 0 | 4 | 4 |
Natur-, sozial- und gesellschafts-wissenschaftlicher
Fachbereich (Religion, HSU Heimat,- Welt- und Sachunterricht Sachunterricht) |
8 | 12 | 20 |
Ästhetische und Technische
Bildung, Sport (Kunst, Musik, Textillehre, Technik, Sport) |
10 | 14 | 24 |
Stunden insgesamt | 40 | 52 | 92 |
Kontingentstundentafel für die Regionalschule (unverändert)
Jahrgangsstufen Fachbereich/Fach |
5 und 6 |
7-10 (7-9) |
Wochenstunden 5-10(5-9) |
Deutsch | 10 | 16(12) | 26(22) |
Mathematik | 10 | 16(12) | 26(22) |
1. Fremdsprache | 10 | 15(12) | 25(22) |
2. Fremdsprache |
4* (* Wahlangebot in Jgst. 6) |
siehe Wahlpflicht-unterricht | 4* |
Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) |
6 | 19(12) | 25(18) |
Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Geographie, Religion/Philosophie) | 8 | 17(13) | 25(21) |
Ästhetische Bildung, Sport (Kunst, Musik, Darstellendes Spiel, Sport) | 10 | 16(12) | 26(22) |
Wahlpflichtbereich darin enthalten: 2. Fremdsprache |
16(12) | 16(12) | |
Arbeit, Wirtschaft und |
4 | 11 (11) | 15(15) |
Angewandte Informatik | siehe Ziffer III 5 des Erlasses | ||
Stunden insgesamt | 58 + 4* | 126(96) | 184 + 4* (154) |
Kontingentstundentafel für die Gemeinschaftsschule (unverändert)
Jahrgangsstufen Fachbereich/Fach |
5 und 6 |
7-10 (7-9) |
Wochenstunden 5-10(5-9) |
Deutsch | 10 | 16(12) | 26(22) |
Mathematik | 10 | 16(12) | 26(22) |
1. Fremdsprache | 10 | 16(12) | 26(22) |
Naturwissenschaften |
8 | 16(10) | 24(18) |
Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Geographie, Weltkunde; Religion/Philosophie) |
10 | 16(12) | 26(22) |
Ästhetische Bildung,
Sport (Kunst, Musik, Darstellendes Spiel, Sport) |
8 | 18(14) | 26(22) |
Wahlpflichtbereich 1 (2. Fremdsprache, Wirtschaftslehre, Technik, Gestalten) |
16(12) | 16(12) | |
Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung (Technik, Textillehre, Haushaltslehre Verbraucherbildung, Wirtschaft/Politik) darin enthalten: Berufsorientierung |
4 | 10(8) | 14(12) |
Wahlpflichtbereich II (eines der im WPB 1 nicht gewählten Fächer oder ein Fach aus dem Angebot der Schule) |
4(2) | 4(2) | |
Angewandte Informatik | siehe Ziffer III 5 des Erlasses | ||
Stunden insgesamt | 60 | 128(94) | 188(154) |
Kontingentstundentafel für das Gymnasium, Sekundarstufe 1
Jahrgangsstufen | 5-6 | 7-9 |
Nachrichtlich:
Jahrgangsstufe 10: Einführungsphase der Oberstufe |
Fachbereich/Fach | |||
Deutsch | 10 | 13 |
Die Zuordnung für die einzelnen Fächer erfolgt je nach Profil in unterschiedlichem Stundenumfang. Näheres regelt die Oberstufenverordnung. |
Mathematik | 10 | 13 | |
1. Fremdsprache | 10 | 10 | |
2. Fremdsprache | 4 | 10 | |
Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) |
6 | 16 | |
Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Geographie, Wirtschaft/Politik (darin enthalten: Berufsorientierung), Religion/Philosophie) |
9 | 18 | |
Ästhetische Bildung, Sport (Kunst, Musik, Sport) |
14 | 14 | |
Wahlpflichtbereich (darin enthalten: 3. Fremdsprache und weitere Wahlpflichtangebote) |
6-8 (8 Std. für die 3. Fremdsprache) |
||
Angewandte Informatik | siehe Ziffer | III 5 des Erlasses | |
Stunden insgesamt | 63 | 100 -102 | 33 |
zusätzlich 5 Wahlunterricht |