Lehramtswechsel   Seite drucken

Wechsel in das Lehramt für Sonderpädagogik gemäß § 7 LVO-Bildung
Wechsel in ein anderes Lehramt gemäß § 7 LVO-Bildung

Siehe auch Sondermaßnahme


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein