Masernschutzgesetz   Seite drucken

Masernschutz BGBI
Masernschutz FAQ Schulen
Masernschutzgesetz Betroffene
FAQ Masernschutz an Schulen 
Siehe auch Infektionsschutzgesetz

Änderung des Masernschutzgesetzes*: Fristverlängerung*
Alle Personen, die am 01.03.2020 bereits eine Gemeinschaftseinrichtung besucht haben oder dort tätig waren, haben den Impfschutz oder die Immunität gegen Masern bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 vorzulegen.



Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein