Voraussetzungen für die Förderung von Kooperationen im Projekt
„Schule und Verein“ zur Unterstützung von
bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten durch den Landessportverband
Schleswig-Holstein (LSV)
und das Ministerium für Bildung und Kultur des
Landes Schleswig-Holstein
(MbK)
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 5. Januar
2010 – III 206
(NBI.MBF.Schl.-H. 2010 S. 3)Zweck der Förderung
Im Rahmen des Projektes „Schule und Verein“ werden nach Maßgabe
dieser Voraussetzungen Übungsleiterzuschüsse für die Durchführung von
Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten gewährt.
Gegenstand der Förderung
Das Angebot wird von einem Mitgliedsverein des LSV gemeinsam mit einer
Schule durchgeführt. Es können auch mehrere Mitgliedsvereine bzw.
Schulen an einer Kooperation beteiligt sein. Ein Mitgliedsverein kann
die Förderung von einem oder mehreren Bewegungs-, Spiel- und
Sportangeboten in einem Schuljahr beantragen.
Die Angebote werden in der Regel von Vereinsübungsleiterinnen und
-übungsleitern bzw. -trainerinnen und -trainern durchgeführt.
Fördervoraussetzungen
Die Förderung kann nur für ein Bewegungs-, Spielund Sportangebot
erfolgen, das
– regelmäßig durchgeführt wird,
– langfristig angelegt ist,
– durch Vereinsführung und Schulleitung gemeinsam
beantragt ist,
– durch eine qualifzierte Person geleitet wird (mindestens gültige
Übungsleiter-/Trainer-C-Lizenz),
– offen für alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig von einer
Vereinsmitgliedschaft – ist.
Art der Förderung
Der LSV zahlt dem Verein einen zweckgebundenen Zuschuss für seine
Übungsleiterin/seinen Übungsleiter bzw. seine Trainerin/seinen Trainer.
Die Bewilligungen sind eine Anschubförderung. Sie werden für jeweils ein
Schuljahr gewährt. Die maximale Förderung eines Projektes beträgt zwei
Schuljahre.
Antragsverfahren
Anträge auf Förderung sind auf einem Formblatt an den LSV,
Geschäftsbereich Vereins- und Verbandsentwicklung/Breitensport,
zu richten. Beantragt ein Mitgliedsverein eine Förderung von mehreren
Bewegungs-, Spiel und Sportangeboten, so ist für jedes Angebot jeweils
ein Formblatt zu verwenden.
Anträge gelten nur als gestellt, wenn sie dem LSV vollständig vorliegen.
Förderanträge müssen spätestens zum 15. Mai des Jahres für das
darauffolgende Schuljahr eingegangen sein. Später eingehende Anträge
können nicht berücksichtigt werden. Anträge können nicht rückwirkend
gestellt werden, sie können sich nur auf das bevorstehende Schuljahr
beziehen.
Auswahlverfahren
Das zuständige Beschlussgremium entscheidet nach Ablauf der Antragsfrist
( 15. Mai des Jahres) über alle vorliegenden Anträge gemäß Erlass des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) vom
6. Juli 1999, aufgrund dieser Voraussetzungen und der zur Verfügung
stehenden Mittel nach folgenden Prioritäten:
– Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Kooperation mit Grundschulen
und Förderzentren
– Anträge von Vereinen, die bisher noch nicht im Rahmen des Projektes
unterstützt wurden
– alle weiteren Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Entscheidung des Beschlussgremiums wird dem Verein schriftlich
mitgeteilt. Der Verein wird aufgefordert, die kooperierende Schule/die
kooperierenden Schulen umgehend über den Beschluss zu informieren.
Höhe der Förderung
Erteilt der LSV eine Bewilligung an den Verein, so werden folgende
Übungsleiterzuschüsse je Unterrichtseinheit à 45 Minuten gewährt:
– 4 Euro bei Angeboten, die gemeinsam mit einer vom MBK genehmigten und
geförderten Offenen Ganztagsschule durchgeführt werden
– 8 Euro bei Angeboten, die gemeinsam mit einer vom MBK genehmigten,
jedoch nicht geförderten Offenen Ganztagsschule durchgeführt werden
– 8 Euro bei Angeboten mit allen weiteren Schularten/-formen
Die Anzahl der geförderten Unterrichtseinheiten pro Woche wird im
Bewilligungsschreiben vermerkt. Eine Förderung für die Zeit der
Schulferien wird nicht gewährt.
Auszahlungsverfahren
Sobald der Verein nach Ablauf des Schuljahres die durchgeführten
Übungseinheiten mit Einreichung eines Formblattes (Mittelanforderung)
ordnungsgemäß nachweist, werden die Fördermittel auf das Vereinskonto
überwiesen. Anweisungen auf Fachspartenkonten des Vereins oder
Privatkonten sind nicht möglich. Der Nachweis ist bis zum 30. September
des Jahres zu erbringen. Bei der Prüfung des Nachweises werden nur die
Unterrichtseinheiten pro Woche berücksichtigt, die im
Bewilligungsschreiben vermerkt wurden. Darüber hinaus entstandene
Einheiten finden keine Beachtung.
Sollte das Angebot vorzeitig enden/nicht zustande kommen/durch
Fremdmittel finanziert worden sein, entfällt der Anspruch auf Förderung.
Dies ist dem LSV umgehend mitzuteilen.
Versicherung
Folgende Regelung gilt unabhängig davon, ob das Angebot fnanziell
gefördert wird oder nicht:
Versicherungsschutz besteht für alle Bewegungs-, Spiel- und
Sportangebote gemäß den Voraussetzungen und dem Erlass des Ministeriums
für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 6. Juli 1999. Er
wird für alle beteiligten Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche
Unfallkasse gewährt. Die Vereins-Übungsleiterinnen und -Übungsleiter
bzw. Trainerinnen und Trainer sind im Rahmen des
Sportversicherungsvertrages des LSV versichert.
Landessportverband Schleswig-Holstein e.V., Winterbeker Weg 49, 24114
Kiel, Tel. 0431 64 86-203,
Fax: 0431 64 86-292, E-Mail: info@lsv-sh.de, Internet:
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