Entwicklungsbericht | |
Grundschulordnung 2014 |
Entwicklungsbericht zum Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen aufgehoben! zum aufhebenden Erlass
Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 18. Juni 2014 — III
211
(NBI.
MBK. Schl.-H. 2014 S. 146)
1. Für den an Kompetenzen orientierten Entwicklungsbericht in tabellarischer Form gem. § 6 Abs. 4 der Landesverordnung über Grundschulen vom 22. Juni 2007 (NBI. MBF. Schl.-H. S. 145), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBI. MBW. Schl.-H. S. 143), ist die im Folgenden abgedruckte Vorlage zu verwenden.
2. In begründeten Fällen kann die Vorlage in den Schuljahren 2014/15 sowie
2015/16 an den Bedarf der Schule angepasst werden. Die Änderung ist der
Schulaufsicht anzuzeigen.
3. Durch Beschluss der Schulkonferenz kann der
Entwicklungsbericht als zusammenfassender Bericht über den Entwicklungsstand am
Ende des 1. Halbjahres der Jahrgangsstufe 4 gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 der
Landesverordnung über Grundschulen Verwendung finden. In diesem Fall sind die
Vorgaben der Zeugnisverordnung, insbesondere zur Festlegung der Kriterien der
Leistungsbewertung durch die Fachkonferenzen gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 ZVO sowie zu
den zusätzlichen Vermerken gem. § 7 ZVO zu berücksichtigen und im Kopf der
Begriff „Zeugnis" zu verwenden. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das
Zeugnis den Entwicklungsbericht gem. § 6 Abs. 4 der Landesverordnung über
Grundschulen umfasst.
4. Dieser Erlass tritt am 1. August 2014 in Kraft. Er tritt mit Ablauf des 31. Juli 2019 außer Kraft.