Ferientermine 1997 - 2000 s

Landesverordnung über die Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 1997/98,1998/99 und 1999/2000 vom 7. März 1995

Landesverordnung über die Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 1997/98,1998/99 und 1999/2000 (Ferienordnung 1997/98 bis 1999/2000) Vom 7. März 1995
NBI.MWFK/MFBWS.Schl.-H.1995 S. 138


Aufgrund des § 29 Abs. 2 des Schulgesetzes
(SchuIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 1990 (GVOBI. Schl.-H. S. 451), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 1994 (GVOBI. Schl.-H. S. 569), wird verordnet:


§1

(1) Die Ferien der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen werden, soweit in den Absätzen 2 und 4 sowie in § 3 Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, wie folgt festgesetzt:

1. Für das Schuljahr 1997/98

Ferien erster Ferientag letzter Ferientag Werktage
       
Sommer Do.19.06.1997 Sa.02.08.1997 39
Herbst Mo.06.10.1997 Sa.18.10.1997 12
Weihnachten Mo.22.12.1997 Di.06.01.1998 11
Ostern Mo.30.03.1998 Di.14.04.1998 12
bewegliche Ferientage     1
       
Gesamt     75


2. Für das Schuljahr 1998/99

Ferien erster Ferientag letzter Ferientag Werktage
       
Sommer Do.09.07.1998 Mi.19.08.1998 36
Herbst Mo.12.10.1998 Mo.26.10.1998 13
Weihnachten Mi.23.12.1998 Mi.06.01.1999 10
Ostern Do.01.04.1999 Sa.17.04.1999 13
bewegliche Ferientage     3
       
Gesamt     75


3. Für das Schuljahr 1999/2000

Ferien erster Ferientag letzter Ferientag Werktage
       
Sommer Do.15.07.1999 Mi.25.08.1999 36
Herbst Mo.18.10.1999 Sa.30.10.1999 12
Weihnachten Do.23.12.1999 Sa.08.01.2000 13
Ostern Sa.08.04.2000 Di.25.04.2000 13
bewegliche Ferientage     1
       
Gesamt     75

(2) Für berufsbildende Schulen, deren Unterricht im Verbund mit anderen Einrichtungen durchgeführt wird, und für überregionale Förderzentren mit Internat kön-' nen die Ferien abweichend festgelegt werden. Die Gesamtdauer der Ferientage darf dabei 75 Werktage nicht überschreiten.
(3) Letzter Schultag im Schuljahr 1997/98 ist Mittwoch, der 8. Juli 1998, letzter Schultag im Schuljahr 1998/99 ist Mittwoch, der 14. Juli 1999 und letzter Schultag im Schuljahr 1999/2000 ist Mittwoch, der 19. Juli 2000.
(4) Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien und beginnen die Herbstferien jeweils eine Kalenderwoche eher.

§2

Von den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen werden die in § 1 Abs. 1 genannten "beweglichen Ferientage" durch den Beschluß der Schulkonferenz nach Absprache mit dem Schulträger und mit den benachbarten Schulen festgesetzt. Bei dieser Absprache sind insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen. Dabei können diese Tage entweder einem beliebigen Ferienabschnitt - außer den Sommerferienzugeschlagen oder gesondert gelegt werden, z.B. in Verbindung mit den Feiertagen und für örtliche Feste.

§3

(1) In den Schuljahren 1997/98,1998/99 und
1999/2000 sind folgende Tage im ersten Schulhalbjahr letzter, im zweiten Schulhalbjahr erster Tag:

                                letzter Tag             erster Tag
----------------------------------------------------------------------
Schulhalbjahr
1997/98                  Sa.31.01.1998      So.01.02.1998
Schulhalbjahr
1998/99                  Sa.30.01.1999      So.31.01.1999
Schulhalbjahr
1999/2000              Sa.29.01.2000      So.30.01.2000

(2) Für berufsbildende Schulen, deren Unterricht im Verbund mit anderen Einrichtungen durchgeführt wird, kann ein abweichender Schulhalbjahrestermin festgesetzt werden.

§4

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Kiel, den 7. März 1995

Die Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport
des Landes Schleswig-Holstein
Gisela Böhrk

___________________________

Siehe auch:

Unterrichtsdauer am letzten Schultag vor den Ferien

Ausgabe der Halbjahreszeugnisse


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein