Eingangsphase GS

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§ 11 SchulG - Grundschule
Orientierungsrahmen zur Eingangsphase der Grundschule
Eingangsphase der Grundschule
Schulkindergärten werden nicht geschlossen
Empfehlungen zum Schulanfang

Orientierungsrahmen zur Eingangsphase der Grundschule
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 14. November 1996 - III 301 - (S. 500 NBI.MBWFK.Schl.-H. 1996)

Der folgende Orientierungsrahmen wurde von der Projektgruppe "Eingangsphase der Grundschule" erarbeitet. Die Ergebnisse zahlreicher Veranstaltungen während einer zweijährigen Diskussionsphase wurden dabei ebenso berücksichtigt wie Anregungen und Erfahrungen von Schulen, die schon auf Zurückstellungen verzichtet haben und mit der Projektgruppe .zusammenarbeiten.
Ziel der Veröffentlichung ist, die Diskussion in allen Grundschulen anzuregen und die Schulen zu ermutigen, eigene Schulprogramme zur Aufnahme möglichst aller schulpflichtigen Kinder in die Grundschule zu entwickeln. Anregungen und Erfahrungsberichte aus Schulen, die bis zum 1 . März 1997 bei der Projektgruppe eingehen, werden in die weiteren Beratungen einbezogen. Die Projektgruppe ist im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, III 301 Z, Gartenstraße 6, 24103 Kiel, unter Telefon (0431 ) 988-22 44 zu erreichen.
Die Arbeitsergebnisse der Projektgruppe und die Auswertung der Erfahrungsberichte aus den Schulen sollen im Schuljahr 1997/98 vorliegen. Auf dieser Grundlage soll über die Weiterentwicklung der Eingangsphase der Grundschule entschieden werden.

Zweijährige Eingangsphase in der Grundschule
Eine Alternative zur Zurückstellung vom Schulbesuch

Veränderte Kindheit - veränderte Grundschule
Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Schule.
Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für die Kinder ein bedeutsamer Lebensabschnitt. Neue Lerninhalte und eine andere Art zu lernen begegnen ihnen in der Grundschule. Sie sollen in einer Klassengemeinschaft zielgerichtet lernen. Manche Kinder können diese Herausforderungen ohne große Probleme meistern, andere brauchen individuelle Hilfen und Förderung. Der rasche Wandel unserer Gesellschaft hat kindliche Entwicklungen entscheidend verändert und führt dazu; daß Kinder mit unterschiedlichen sozialen Entwicklungen, Fähigkeiten, kulturellen Prägungen, Sprachen, verschiedenartigen Erwartungen, Motivationen und Bedürfnissen ihre Schulzeit beginnen. Angesichts dieser Situation muß sich die Grundschule darauf einstellen, daß eine starke Heterogenität, insbesondere in den ersten beiden Schuljahren, zur Normalsituation wird beziehungsweise geworden ist.
Die Grundschule als gemeinsame Schule für alle Kinder kann den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen nur gerecht werden, wenn sie ihr pädagogisches Konzept von Anfang an auf die veränderte Situation der Kinder einstellt. Das bedeutet, daß die Heterogenität der Lerngruppe und die Unterschiedlichkeit der Kinder als Lernanregungen genutzt werden.
Jährlich steigende Zurückstellungsquoten sind keine pädagogische Antwort auf die veränderte Situation heutiger Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Vielmehr sind Grundschulen gefordert, sich darauf mit veränderten pädagogischen und organisatorischen Konzepten einzustellen. Daran arbeiten zur Zeit alle Bundesländer.
Die Kultusministerkonferenz hat am 6. Mai 1994 folgende Empfehlungen für die zukünftige Arbeit in der Grundschule ausgesprochen: "Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit im Sinne einer Förderdiagnose sollen nur bei besonders auffälligen Kindern angewendet werden. Die Schule soll darauf aufbauend in enger Beratung und Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten und dem schulpsychologischen und -ärztlichen Dienst, gegebenenfalls auch mit sonderpädagogischen Fachkräften und weiteren Diensten für schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder, ein individuelles Förderkonzept erarbeiten. Dabei geht es insbesondere um die Bereitstellung eines anregenden Lernumfeldes und die Erweiterung individueller schulischer Förderangebote. Eine von Schule und Elternhaus gemeinsam getragene Regelung ist anzustreben. Mit der Zunahme individueller schulischer Förderangebote wird die Notwendigkeit zur Zurückstellung verringert werden." ,

Zurückstellung vermeiden
Die bisherige Zurückstellungspraxis geht von der Annahme aus, daß erfolgreiches schulisches Lernen nur dann möglich ist; wenn das Kind zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchungen bereits Fähigkeiten mitbringt, die in der Summe als "Schulfähigkeit" gelten. Obwohl es keine tragfähige wissenschaftliche Definition des Begriffes "Schulfähigkeit" gibt, werden vielerorts schulpflichtige Kinder, die noch nicht "schulfähig" erscheinen, vom Schulbesuch zurückgestellt und ein volles Jahr später eingeschult.
Diese Zurückstellungspraxis wird aufgrund neuer Erkenntnisse und Realitäten zur Zeit in allen Bildungsministerien überdacht und diskutiert. Die Bundesländer sind sich darüber einig, daß die ausleseintensive Einschulungspraxis im Gegensatz zum Auftrag der Grundschule steht.
"Schulfähigkeit" als Eingangsbedingung für die Grundschule ist sehr fragwürdig geworden. Die Kultusministerkonferenz hat deshalb die Neukonzeption der Schuleingangsphase zu einem Schwerpunktthema im laufenden Arbeitsjahr erklärt und eine länderübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die von Expertinnen und Experten aus der Erziehungswissenschaft beraten wird. Auch wir in Schleswig-Holstein suchen nach neuen Wegen. Zwölf schleswig-holsteinische Grundschulen mit unterschiedlichen Strukturen und unterschiedlichen Rahmenbedingungen erproben in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe "Eingangsphase der Grundschule" schuleigene pädagogische und organisatorische Konzepte. Ziel der Bemühungen ist es, Zurückstellungen zu vermeiden und die Grundschule wieder zur gemeinsamen Schule für alle Kinder werden zu lassen.

Zweijährige Eingangsphase - eine Alternative zur Zurückstellung vom Schulbesuch
Eine Alternative zur Zurückstellung vom Schulbesuch ist die Zweijährige Eingangsphase. In ihr bilden die ersten beiden Klassenstufen der Grundschule eine pädagogische Einheit. Der Besuch dauert in der Regel zwei Schuljahre; eine ein- bis dreijährige Verweildauer ist möglich. Dadurch kann die Grundschule stärker berücksichtigen, daß sich Kinder in unterschiedlichem Tempo und auch in "Sprüngen" entwickeln.
Die pädagogische Gestaltung der Zweijährigen Eingangsphase soll möglichst nahtlos an die Erfahrungen des Kindes, die es vor dem Schulanfang gemacht hat, anschließen. Schulleben und Schularbeit müssen geprägt sein durch eine enge Verzahnung von Spielen und schulischem Lernen. Spielmöglichkeiten und -angebote sind unverzichtbarer Teil eines entwicklungsgerechten ganzheitlichen Unterrichts in der Eingangsphase.
In der Zweijährigen Eingangsphase werden folgende Ziele angestrebt, an denen sich die pädagogische Arbeit ausrichtet (siehe Lehrplan); sie gelten für die gesamte Schulzeit:
- Freude des Kindes am Lernen erhalten - Lernkompetenzen aufbauen
- Kreativität und Neugierde aktivieren
- Selbstvertrauen und Vertrauen zu anderen entwickeln
- Selbstwertgefühl und Identität stärken
- Zur Selbständigkeit erziehen
- Soziale Verhaltensweisen üben
- Verantwortliches Handeln anbahnen
- Kommunikationsfähigkeit fördern.

Pädagogische Grundsätze
Übergang in die Schule vertrauensbildend anbahnen

Besonders in der Phase des Übergangs in die Grundschule ist es notwendig, Vertrauen zwischen Schule und Eltern aufzubauen. Deshalb arbeiten Schule, Elternhaus und vorschulische Einrichtungen eng zusammen mit dem Ziel, erfolgreiches Lernen zu unterstützen. .

Persönlichkeit stärken - Versagen vermeiden
Die Erfahrungen eines Kindes in der Eingangsphase sind bedeutsam für die Entfaltung seiner Persönlichkeit und somit auch für sein zukünftiges Lern- und Leistungsverhalten. Damit jedes Kind hierin sicher werden kann, braucht es einfühlsame Begleitung, individuell abgestimmte Anforderungen, positive Vorbilder in der gemischten Lerngruppe und anregende Lernsituationen. Zeit für Muße ist dabei eine notwendige Voraussetzung für selbsttätiges und selbstbestimmtes Lernen. Im Mittelpunkt schulischer und unterrichtlicher Gestaltung stehen Sozialentwicklung, Gemeinschaftsbildung und individuelle Förderung der Lernentwicklung aller Kinder.

Spielen lernen - im Spiel lernen
Der Anfangsunterricht ist geprägt durch ganzheitliches Lernen mit allen Sinnen. Spielen lernen und im Spiel lernen sind wesentlicher Teil des Unterrichts. Das freie Arbeiten und Spielen in unterschiedlichen Formen eröffnet den Schulanfängerinnen und -anfängern die Chance, bei der Auswahl und Gestaltung von Lernaktivitäten ihre eigenen Möglichkeiten und Grenzen zu erkennen.

Alle Kinder in ihrer Individualität fördern und fordern
An fachorientiertes Lernen werden die Kinder im Rahmen pädagogischer Leitthemen (siehe Lehrplan) schrittweise herangeführt. Phasen des Spielens und freien Arbeitens werden mit Formen des zielorientierten und differenzierenden Unterrichts verbunden. Verstärkte Differenzierung und Öffnung des Unterrichts setzen individuelle Lernhilfen voraus. Individuelles und soziales Lernen ergänzen einander.
Die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in der Ordnung für Sonderpädagogik (OSP) geregelt.

Schule als Erfahrungs- und Lernraum erleben
Um Lern- und Lebensraum der Kinder zu werden, schafft die Schule geeignete Erfahrungsanlässe. Entdeckendes Lernen bietet eine wirkungsvolle Möglichkeit, in sinnvollen Zusammenhängen im Rahmen von Leitthemen und in Projekten oder Lernstationen zu arbeiten.

Überdrucke des Orientierungsrahmens sind in begrenzter Anzahl bei der Projektgruppe im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vorhanden und können dort angefordert werden.

Zur Eingangsphase der Grundschule sind weitere Veröffentlichungen in Vorbereitung:
- "Flexible Eingangsphase in der Grundschule: Sechs Portraits aus der Praxis - Band 1 "
Sechs schleswig-holsteinische Grundschulen, die auf Zurückstellungen verzichtet haben, berichten von ihren Erfahrungen.
Erscheinungsdatum : Frühjahr 1997 (Körner-Verlag, Kiel)
- "Flexible Eingangsphase in der Grundschule: Sechs Portraits aus der Praxis - Band 2"
Sechs weitere schleswig-holsteinische Grundschulen, die auf Zurückstellungen verzichtet haben, berichten von ihren Erfahrungen.
Erscheinungsdatum : Herbst / Winter 1997 (Körner-Verlag, Kiel)

Siehe auch unter Zurückstellung !

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Eingangsphase der Grundschule
-sechs Portraits aus der Praxis
(NBl. 1997, S.268), berichtigt durch NBl. 1997, S.292

In allen Bundesländern werden Fragen der Schulreife und der Zurückstellung schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch lebhaft und kontrovers diskutiert.
Die Aussagekraft von Schulreifetests wird durch wissenschaftliche Untersuchungen und durch Beobachtungen in der Schulpraxis in Frage gestellt.
Zwölf Grundschulen in Schleswig-Holstein haben Schulprogramme entwickelt, die auf die Situation heutiger Schulanfängerinnen und Schulanfänger abgestimmt sind und weitestgehend auf Zurückstellungen vom Schulbesuch verzichten. Schulreife ist dort nicht die Eingangsvoraussetzung für die Einschulung. Ihre Alternative zur Zurückstellung ist die pädagogische Gestaltung einer flexiblen zweijährigen Eingangsphase,
die nahtlos an die unterschiedlichen vorschulischen Lernerfahrungen der Kinder anknüpft und Heterogenität als Lernchance nutzt.
Wer Neuland betritt, muß mit Überraschungen rechnen. Neue Wege können beschwerlich sein. Warum soll man sie gehen? Welches ist das lohnende Ziel?
In sechs Portraits aus der Praxis berichten Schulen aus Schleswig-Holstein mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen über Erfahrungen auf ihrem Weg zur pädagogischen und organisatorischen Gestaltung einer flexiblen zweijährigen Eingangsphase.
Die Projektgruppe Eingangsphase des schleswig-holsteinischen Bildungsministeriums hat die Erprobung der Konzepte in der Praxis beobachtend und beratend begleitet.
Leitideen, Unterrichtsgestaltung, Arbeit im Team, Zusammenarbeit mit Eltern und weitere Aspekte einer Schule für Kinder sind in den Berichten dokumentiert.
Wie haben sich die "nicht schulreifen" Kinder in der zweijährigen Eingangsphase entwickelt? Wie sahen die Rahmenbedingungen.aus? Welche Bedeutung hat das Spielen?
In den authentischen Dokumentationen kann man es nachlesen.
Das Buch erscheint demnächst unter dem Titel "Flexible Eingangsphase in der Grundschule: Sechs Portraits aus der Praxis" - Band 1 - (Körner Verlag, Eckernförder Straße 259, 241 19 Kronshagen). Es ist ein Beitrag zur aktuellen Diskussion und kann als Beispiel gelungener Praxis Anregungen geben über die Konzeption eines Schulanfangs, der möglichst allen schulpflichtigen Kindern die Aufnahme in die Grundschule ermöglicht.

Das Buch kostet 23,80 DM. Für die Dauer von zwei Monaten (gerechnet ab Erscheinungsdatum) räumt der Verlag interessierten Schulen und Lehrkräften einen Subskriptionspreis von 18,50 DM ein.


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Schulkindergärten werden nicht geschlossen
(SCHULE AKTUELL im NBl. 1997, S.4)

In der Diskussion um die Neugestaltung der Schuleingangsphase spielen zwei Begriffe immer wieder eine Rolle: Vorklassen und Schulkindergärten. Vorklassen sind Einrichtungen für noch nicht schulpflichtige Kinder, die an einigen Standorten zusätzlich zum Kindergarten vorgehalten werden. Diese Vorklassen sollen nach dem Beschluß der Landesregierung bis 1998 in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen aufgelöst und in die Kindertagesstätten überführt werden.
Schulkindergärten sind von diesem Beschluß nicht betroffen. Dies sind Einrichtungen der Schulen für schulpflichtige Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Entsprechend dem einstimmigen Landtagsbeschluß werden Schulkindergärten nicht gegen den Willen der Schulen geschlossen, sofern die vorgeschriebene Zahl von acht Kindern vorhanden ist.
Es ist jedoch das Bestreben aller Fraktionen des Landtages und der Landesregierung, die Zahl der Zurückstellungen schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch zu verringern. Dies soll durch eine neue Struktur der Eingangsphase der Grundschule erreicht werden.


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Empfehlungen zum Schulanfang
Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 24. 10. 1997

Die Kultusministerkonferenz hat die allgemein zu beobachtende Tendenz zur späteren Einschulung schulpflichtiger Kinder zum Anlaß genommen, die gegenwärtige Einschulungspraxis zu überprüfen und Vorschläge zur Optimierung des Schulanfangs zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Zahl der schulpflichtigen, aber vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder schwankt in den Ländern zwischen etwa 5% und 14%. Auch innerhalb der einzelnen Länder ergeben sich zum Teil erhebliche Abweichungen. Erhebungen zeigen daß die Zahl der Zurückstellungen steigt, je näher der Geburtsmonat und der Einschulungstermin zusammenliegen.
- Über Jahre ist der Anteil vorzeitig eingeschulter Kinder weitgehend gleichgeblieben. Er beträgt in den Ländern zwischen 1% und 3%. Auch hier zeigen Erhebungen, daß die Zahl der vorzeitigen Schulaufnahmen steigt, je näher Einschulungstermin und Geburtsmonat zusammenliegen.
- Die Einschulung von Kindern, die nach dem 31. Dezember geboren wurden, ist gemäß KMK-Beschluß vom 28. 03. 1968 nicht möglich. Für Baden-Württemberg ist diese Vorgabe durch Urteil des Staatsgerichtshofes vom 02. 08. 1969 aufgehoben. In vielen Ländern wird die Zweckmäßigkeit der Stichtagsregelung diskutiert.
- Schulfähigkeit steht im Schnittpunkt der Lernvoraussetzungen des Kindes, des sachlichen Anspruchs der Inhalte und des pädagogischen Konzepts der Schule. Eine einseitig auf das Kind ausgerichtete Feststellung der Schulfähigkeit wird diesem Verständnis nicht gerecht.
- Die in vielen Schulen eingesetzten Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit erfassen den Entwicklungs- und Kenntnisstand des Kindes nur punktuell, nicht aber seine Entwicklungsmöglichkeiten. Sie geben kaum Hinweise auf die Lern- und Entwicklungshilfen, durch die das einzelne Kind angemessen gefördert werden kann. Deshalb sind Ergebnisse rein kognitiv ausgerichteter Schulfähigkeitstests als alleinige Grundlage der Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in die Schule nicht hinreichend.
II.
Angesichts des im internationalen Vergleich hohen durchschnittlichen Einschulungsalters der Kinder in Deutschland stimmt die Kultusministerkonferenz darüber überein, einerseits Maßnahmen zur Reduktion der teilweise hohen Zurückstellungsquoten zu ergreifen, zum anderen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu ermutigen, von der Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung Gebrauch zu machen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Kultusminister kommen überein, die geltenden Regelungen für den Schuleintritt zu verändern:
1. Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zu dem vom jeweiligen Land schulgesetzlich festgelegten Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Jahres, in der Regel mit Beginn des Unterrichts nach den Sommerferien. Der Stichtag soll zwischen dem 30. Juni und 30. September liegen.
Darüber hinaus können die Länder zusätzlich Einschulungsmöglichkeiten während eines Schuljahres vorsehen.
z. Kinder, die nach dem jeweils festgelegten Stichtag für die Einschulung das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder vorzeitig eingeschult werden, die nach dem 31. Dezember geboren worden sind. Näheres regeln die Länder in eigener Zuständigkeit.
3. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist im Ausnahmefall möglich. Sie erfolgt dann, wenn zu erwarten ist, daß eine Förderung im schulischen Rahmen keine für die Entwicklung des Kindes günstigeren Voraussetzungen schafft. Die Entscheidung über die Zurückstellung eines Kindes vom Schulbesuch soll möglichst in zeitlicher Nähe zum Schuljahresbeginn getroffen werden. Die Zeit der Zurückstellung vom Schulbesuch wird grundsätzlich nicht auf die Schulpflicht angerechnet. Näheres regeln die Länder in eigener Zuständigkeit.
III.
Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 19./20. Januar 1967 "Anrechnung der Zurückstellung vom Pflichtschulbesuch auf die Dauer der Schulpflicht" (Beschlußsammlung Nr. 825.1) und vom 28. März 1968 "Vorzeitige Einschulung von noch nicht schulpflichtigen Kindern" (Beschlußsammlung Nr. 825) werden aufgehoben.


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein