§ 11 SchulG - Grundschule |
Orientierungsrahmen zur Eingangsphase der Grundschule |
Eingangsphase der Grundschule |
Schulkindergärten werden nicht geschlossen |
Empfehlungen zum Schulanfang |
Orientierungsrahmen
zur Eingangsphase der Grundschule
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 14. November 1996 - III 301 - (S. 500 NBI.MBWFK.Schl.-H. 1996)
Der folgende Orientierungsrahmen wurde von der Projektgruppe "Eingangsphase
der Grundschule" erarbeitet. Die Ergebnisse zahlreicher Veranstaltungen
während einer zweijährigen Diskussionsphase wurden dabei ebenso
berücksichtigt wie Anregungen und Erfahrungen von Schulen, die schon auf
Zurückstellungen verzichtet haben und mit der Projektgruppe .zusammenarbeiten.
Ziel der Veröffentlichung ist, die Diskussion in allen Grundschulen anzuregen
und die Schulen zu ermutigen, eigene Schulprogramme zur Aufnahme möglichst
aller schulpflichtigen Kinder in die Grundschule zu entwickeln. Anregungen und
Erfahrungsberichte aus Schulen, die bis zum 1 . März 1997 bei der Projektgruppe
eingehen, werden in die weiteren Beratungen einbezogen. Die Projektgruppe ist im
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, III 301 Z,
Gartenstraße 6, 24103 Kiel, unter Telefon (0431 ) 988-22 44 zu erreichen.
Die Arbeitsergebnisse der Projektgruppe und die Auswertung der
Erfahrungsberichte aus den Schulen sollen im Schuljahr 1997/98 vorliegen. Auf
dieser Grundlage soll über die Weiterentwicklung der Eingangsphase der
Grundschule entschieden werden.
Zweijährige Eingangsphase in der Grundschule
Eine Alternative zur Zurückstellung vom Schulbesuch
Veränderte Kindheit - veränderte Grundschule
Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Schule.
Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für die Kinder ein bedeutsamer
Lebensabschnitt. Neue Lerninhalte und eine andere Art zu lernen begegnen ihnen
in der Grundschule. Sie sollen in einer Klassengemeinschaft zielgerichtet
lernen. Manche Kinder können diese Herausforderungen ohne große Probleme
meistern, andere brauchen individuelle Hilfen und Förderung. Der rasche Wandel
unserer Gesellschaft hat kindliche Entwicklungen entscheidend verändert und
führt dazu; daß Kinder mit unterschiedlichen sozialen Entwicklungen,
Fähigkeiten, kulturellen Prägungen, Sprachen, verschiedenartigen Erwartungen,
Motivationen und Bedürfnissen ihre Schulzeit beginnen. Angesichts dieser
Situation muß sich die Grundschule darauf einstellen, daß eine starke
Heterogenität, insbesondere in den ersten beiden Schuljahren, zur
Normalsituation wird beziehungsweise geworden ist.
Die Grundschule als gemeinsame Schule für alle Kinder kann den gegenwärtigen
und zukünftigen Anforderungen nur gerecht werden, wenn sie ihr pädagogisches
Konzept von Anfang an auf die veränderte Situation der Kinder einstellt. Das
bedeutet, daß die Heterogenität der Lerngruppe und die Unterschiedlichkeit der
Kinder als Lernanregungen genutzt werden.
Jährlich steigende Zurückstellungsquoten sind keine pädagogische Antwort auf
die veränderte Situation heutiger Schulanfängerinnen und Schulanfänger.
Vielmehr sind Grundschulen gefordert, sich darauf mit veränderten
pädagogischen und organisatorischen Konzepten einzustellen. Daran arbeiten zur
Zeit alle Bundesländer.
Die Kultusministerkonferenz hat am 6. Mai 1994 folgende Empfehlungen für die
zukünftige Arbeit in der Grundschule ausgesprochen: "Verfahren zur
Feststellung der Schulfähigkeit im Sinne einer Förderdiagnose sollen nur bei
besonders auffälligen Kindern angewendet werden. Die Schule soll darauf aufbauend in enger Beratung und Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten und
dem schulpsychologischen und -ärztlichen Dienst, gegebenenfalls auch mit
sonderpädagogischen Fachkräften und weiteren Diensten für schulpflichtige,
aber noch nicht schulfähige Kinder, ein individuelles Förderkonzept
erarbeiten. Dabei geht es insbesondere um die Bereitstellung eines anregenden
Lernumfeldes und die Erweiterung individueller schulischer Förderangebote. Eine
von Schule und Elternhaus gemeinsam getragene Regelung ist anzustreben. Mit der
Zunahme individueller schulischer Förderangebote wird die Notwendigkeit zur
Zurückstellung verringert werden." ,
Zurückstellung vermeiden
Die bisherige Zurückstellungspraxis geht von der Annahme aus, daß
erfolgreiches schulisches Lernen nur dann möglich ist; wenn das Kind zum
Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchungen bereits Fähigkeiten mitbringt, die in
der Summe als "Schulfähigkeit" gelten. Obwohl es keine tragfähige
wissenschaftliche Definition des Begriffes "Schulfähigkeit" gibt,
werden vielerorts schulpflichtige Kinder, die noch nicht "schulfähig"
erscheinen, vom Schulbesuch zurückgestellt und ein volles Jahr später
eingeschult.
Diese Zurückstellungspraxis wird aufgrund neuer Erkenntnisse und Realitäten
zur Zeit in allen Bildungsministerien überdacht und diskutiert. Die
Bundesländer sind sich darüber einig, daß die ausleseintensive
Einschulungspraxis im Gegensatz zum Auftrag der Grundschule steht.
"Schulfähigkeit" als Eingangsbedingung für die Grundschule ist sehr
fragwürdig geworden. Die Kultusministerkonferenz hat deshalb die Neukonzeption
der Schuleingangsphase zu einem Schwerpunktthema im laufenden Arbeitsjahr
erklärt und eine länderübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die von
Expertinnen und Experten aus der Erziehungswissenschaft beraten wird. Auch wir
in Schleswig-Holstein suchen nach neuen Wegen. Zwölf schleswig-holsteinische
Grundschulen mit unterschiedlichen Strukturen und unterschiedlichen
Rahmenbedingungen erproben in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe
"Eingangsphase der Grundschule" schuleigene pädagogische und
organisatorische Konzepte. Ziel der Bemühungen ist es, Zurückstellungen zu
vermeiden und die Grundschule wieder zur gemeinsamen Schule für alle Kinder
werden zu lassen.
Zweijährige Eingangsphase - eine Alternative zur Zurückstellung vom
Schulbesuch
Eine Alternative zur Zurückstellung vom Schulbesuch ist die Zweijährige
Eingangsphase. In ihr bilden die ersten beiden Klassenstufen der Grundschule
eine pädagogische Einheit. Der Besuch dauert in der Regel zwei Schuljahre; eine
ein- bis dreijährige Verweildauer ist möglich. Dadurch kann die Grundschule
stärker berücksichtigen, daß sich Kinder in unterschiedlichem Tempo und auch
in "Sprüngen" entwickeln.
Die pädagogische Gestaltung der Zweijährigen Eingangsphase soll möglichst
nahtlos an die Erfahrungen des Kindes, die es vor dem Schulanfang gemacht hat,
anschließen. Schulleben und Schularbeit müssen geprägt sein durch eine enge
Verzahnung von Spielen und schulischem Lernen. Spielmöglichkeiten und -angebote
sind unverzichtbarer Teil eines entwicklungsgerechten ganzheitlichen Unterrichts
in der Eingangsphase.
In der Zweijährigen Eingangsphase werden folgende Ziele angestrebt, an denen
sich die pädagogische Arbeit ausrichtet (siehe Lehrplan); sie gelten für die
gesamte Schulzeit:
- Freude des Kindes am Lernen erhalten - Lernkompetenzen aufbauen
- Kreativität und Neugierde aktivieren
- Selbstvertrauen und Vertrauen zu anderen entwickeln
- Selbstwertgefühl und Identität stärken
- Zur Selbständigkeit erziehen
- Soziale Verhaltensweisen üben
- Verantwortliches Handeln anbahnen
- Kommunikationsfähigkeit fördern.
Pädagogische Grundsätze
Übergang in die Schule vertrauensbildend anbahnen
Besonders in der Phase des Übergangs in die Grundschule ist es notwendig,
Vertrauen zwischen Schule und Eltern aufzubauen. Deshalb arbeiten Schule,
Elternhaus und vorschulische Einrichtungen eng zusammen mit dem Ziel,
erfolgreiches Lernen zu unterstützen. .
Persönlichkeit stärken - Versagen vermeiden
Die Erfahrungen eines Kindes in der Eingangsphase sind bedeutsam für die
Entfaltung seiner Persönlichkeit und somit auch für sein zukünftiges Lern-
und Leistungsverhalten. Damit jedes Kind hierin sicher werden kann, braucht es
einfühlsame Begleitung, individuell abgestimmte Anforderungen, positive
Vorbilder in der gemischten Lerngruppe und anregende Lernsituationen. Zeit für
Muße ist dabei eine notwendige Voraussetzung für selbsttätiges und
selbstbestimmtes Lernen. Im Mittelpunkt schulischer und unterrichtlicher
Gestaltung stehen Sozialentwicklung, Gemeinschaftsbildung und individuelle
Förderung der Lernentwicklung aller Kinder.
Spielen lernen - im Spiel lernen
Der Anfangsunterricht ist geprägt durch ganzheitliches Lernen mit allen Sinnen.
Spielen lernen und im Spiel lernen sind wesentlicher Teil des Unterrichts. Das
freie Arbeiten und Spielen in unterschiedlichen Formen eröffnet den
Schulanfängerinnen und -anfängern die Chance, bei der Auswahl und Gestaltung
von Lernaktivitäten ihre eigenen Möglichkeiten und Grenzen zu erkennen.
Alle Kinder in ihrer Individualität fördern und fordern
An fachorientiertes Lernen werden die Kinder im Rahmen pädagogischer Leitthemen
(siehe Lehrplan) schrittweise herangeführt. Phasen des Spielens und freien
Arbeitens werden mit Formen des zielorientierten und differenzierenden
Unterrichts verbunden. Verstärkte Differenzierung und Öffnung des Unterrichts
setzen individuelle Lernhilfen voraus. Individuelles und soziales Lernen
ergänzen einander.
Die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in der
Ordnung für Sonderpädagogik (OSP) geregelt.
Schule als Erfahrungs- und Lernraum erleben
Um Lern- und Lebensraum der Kinder zu werden, schafft die Schule geeignete
Erfahrungsanlässe. Entdeckendes Lernen bietet eine wirkungsvolle Möglichkeit,
in sinnvollen Zusammenhängen im Rahmen von Leitthemen und in Projekten oder
Lernstationen zu arbeiten.
Überdrucke des Orientierungsrahmens sind in begrenzter Anzahl bei der
Projektgruppe im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vorhanden und können dort angefordert werden.
Zur Eingangsphase der Grundschule sind weitere Veröffentlichungen in
Vorbereitung:
- "Flexible Eingangsphase in der Grundschule: Sechs Portraits aus der
Praxis - Band 1 "
Sechs schleswig-holsteinische Grundschulen, die auf Zurückstellungen verzichtet
haben, berichten von ihren Erfahrungen.
Erscheinungsdatum : Frühjahr 1997 (Körner-Verlag, Kiel)
- "Flexible Eingangsphase in der Grundschule: Sechs Portraits aus der
Praxis - Band 2"
Sechs weitere schleswig-holsteinische Grundschulen, die auf Zurückstellungen
verzichtet haben, berichten von ihren Erfahrungen.
Erscheinungsdatum : Herbst / Winter 1997 (Körner-Verlag, Kiel)
Siehe auch unter Zurückstellung ! |
Eingangsphase
der Grundschule
-sechs Portraits aus der Praxis
(NBl. 1997, S.268), berichtigt durch NBl. 1997, S.292
In allen Bundesländern werden Fragen der Schulreife und der Zurückstellung
schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch lebhaft und kontrovers diskutiert.
Die Aussagekraft von Schulreifetests wird durch wissenschaftliche Untersuchungen
und durch Beobachtungen in der Schulpraxis in Frage gestellt.
Zwölf Grundschulen in Schleswig-Holstein haben Schulprogramme entwickelt, die
auf die Situation heutiger Schulanfängerinnen und Schulanfänger abgestimmt
sind und weitestgehend auf Zurückstellungen vom Schulbesuch verzichten.
Schulreife ist dort nicht die Eingangsvoraussetzung für die Einschulung. Ihre Alternative
zur Zurückstellung ist die pädagogische Gestaltung einer flexiblen
zweijährigen Eingangsphase,
die nahtlos an die unterschiedlichen vorschulischen Lernerfahrungen der Kinder
anknüpft und Heterogenität als Lernchance nutzt.
Wer Neuland betritt, muß mit Überraschungen rechnen. Neue Wege können
beschwerlich sein. Warum soll man sie gehen? Welches ist das lohnende Ziel?
In sechs Portraits aus der Praxis berichten Schulen aus Schleswig-Holstein mit
unterschiedlichen Rahmenbedingungen über Erfahrungen auf ihrem Weg zur
pädagogischen und organisatorischen Gestaltung einer flexiblen zweijährigen
Eingangsphase.
Die Projektgruppe Eingangsphase des schleswig-holsteinischen
Bildungsministeriums hat die Erprobung der Konzepte in der Praxis beobachtend
und beratend begleitet.
Leitideen, Unterrichtsgestaltung, Arbeit im Team, Zusammenarbeit mit Eltern und
weitere Aspekte einer Schule für Kinder sind in den Berichten dokumentiert.
Wie haben sich die "nicht schulreifen" Kinder in der zweijährigen
Eingangsphase entwickelt? Wie sahen die Rahmenbedingungen.aus? Welche Bedeutung
hat das Spielen?
In den authentischen Dokumentationen kann man es nachlesen.
Das Buch erscheint demnächst unter dem Titel "Flexible Eingangsphase in
der Grundschule: Sechs Portraits aus der Praxis" - Band 1 - (Körner
Verlag, Eckernförder Straße 259, 241 19 Kronshagen). Es ist ein Beitrag zur
aktuellen Diskussion und kann als Beispiel gelungener Praxis Anregungen geben
über die Konzeption eines Schulanfangs, der möglichst allen schulpflichtigen
Kindern die Aufnahme in die Grundschule ermöglicht.
Das Buch kostet 23,80 DM. Für die Dauer von zwei Monaten (gerechnet ab
Erscheinungsdatum) räumt der Verlag interessierten Schulen und Lehrkräften
einen Subskriptionspreis von 18,50 DM ein.
Schulkindergärten
werden nicht geschlossen
(SCHULE AKTUELL im NBl. 1997, S.4)
In der Diskussion um die Neugestaltung der Schuleingangsphase spielen zwei
Begriffe immer wieder eine Rolle: Vorklassen und Schulkindergärten. Vorklassen
sind Einrichtungen für noch nicht schulpflichtige Kinder, die an einigen
Standorten zusätzlich zum Kindergarten vorgehalten werden. Diese Vorklassen
sollen nach dem Beschluß der Landesregierung bis 1998 in Abstimmung mit den
jeweiligen Kommunen aufgelöst und in die Kindertagesstätten überführt
werden.
Schulkindergärten sind von diesem Beschluß nicht betroffen. Dies sind
Einrichtungen der Schulen für schulpflichtige Kinder, die vom Schulbesuch
zurückgestellt wurden. Entsprechend dem einstimmigen Landtagsbeschluß werden
Schulkindergärten nicht gegen den Willen der Schulen geschlossen, sofern die
vorgeschriebene Zahl von acht Kindern vorhanden ist.
Es ist jedoch das Bestreben aller Fraktionen des Landtages und der
Landesregierung, die Zahl der Zurückstellungen schulpflichtiger Kinder vom
Schulbesuch zu verringern. Dies soll durch eine neue Struktur der Eingangsphase
der Grundschule erreicht werden.
Empfehlungen
zum Schulanfang
Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 24. 10. 1997
Die Kultusministerkonferenz hat die allgemein zu beobachtende Tendenz zur
späteren Einschulung schulpflichtiger Kinder zum Anlaß genommen, die
gegenwärtige Einschulungspraxis zu überprüfen und Vorschläge zur Optimierung
des Schulanfangs zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung lassen sich
wie folgt zusammenfassen:
- Die Zahl der schulpflichtigen, aber vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder
schwankt in den Ländern zwischen etwa 5% und 14%. Auch innerhalb der einzelnen
Länder ergeben sich zum Teil erhebliche Abweichungen. Erhebungen zeigen daß
die Zahl der Zurückstellungen steigt, je näher der Geburtsmonat und der
Einschulungstermin zusammenliegen.
- Über Jahre ist der Anteil vorzeitig eingeschulter Kinder weitgehend
gleichgeblieben. Er beträgt in den Ländern zwischen 1% und 3%. Auch hier
zeigen Erhebungen, daß die Zahl der vorzeitigen Schulaufnahmen steigt, je
näher Einschulungstermin und Geburtsmonat zusammenliegen.
- Die Einschulung von Kindern, die nach dem 31. Dezember geboren wurden, ist
gemäß KMK-Beschluß vom 28. 03. 1968 nicht möglich. Für Baden-Württemberg
ist diese Vorgabe durch Urteil des Staatsgerichtshofes vom 02. 08. 1969
aufgehoben. In vielen Ländern wird die Zweckmäßigkeit der Stichtagsregelung
diskutiert.
- Schulfähigkeit steht im Schnittpunkt der Lernvoraussetzungen des Kindes, des
sachlichen Anspruchs der Inhalte und des pädagogischen Konzepts der Schule.
Eine einseitig auf das Kind ausgerichtete Feststellung der Schulfähigkeit wird
diesem Verständnis nicht gerecht.
- Die in vielen Schulen eingesetzten Verfahren zur Feststellung der
Schulfähigkeit erfassen den Entwicklungs- und Kenntnisstand des Kindes nur
punktuell, nicht aber seine Entwicklungsmöglichkeiten. Sie geben kaum Hinweise
auf die Lern- und Entwicklungshilfen, durch die das einzelne Kind angemessen
gefördert werden kann. Deshalb sind Ergebnisse rein kognitiv ausgerichteter
Schulfähigkeitstests als alleinige Grundlage der Entscheidung über die
Aufnahme eines Kindes in die Schule nicht hinreichend.
II.
Angesichts des im internationalen Vergleich hohen durchschnittlichen
Einschulungsalters der Kinder in Deutschland stimmt die Kultusministerkonferenz
darüber überein, einerseits Maßnahmen zur Reduktion der teilweise hohen
Zurückstellungsquoten zu ergreifen, zum anderen Eltern bzw.
Erziehungsberechtigte zu ermutigen, von der Möglichkeit der vorzeitigen
Einschulung Gebrauch zu machen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen gegeben
sind.
Die Kultusminister kommen überein, die geltenden Regelungen für den
Schuleintritt zu verändern:
1. Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zu dem vom jeweiligen Land
schulgesetzlich festgelegten Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben, am
1. August desselben Jahres, in der Regel mit Beginn des Unterrichts nach den
Sommerferien. Der Stichtag soll zwischen dem 30. Juni und 30. September liegen.
Darüber hinaus können die Länder zusätzlich Einschulungsmöglichkeiten
während eines Schuljahres vorsehen.
z. Kinder, die nach dem jeweils festgelegten Stichtag für die Einschulung das
sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten
vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen
können auch Kinder vorzeitig eingeschult werden, die nach dem 31. Dezember
geboren worden sind. Näheres regeln die Länder in eigener Zuständigkeit.
3. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist im Ausnahmefall möglich. Sie
erfolgt dann, wenn zu erwarten ist, daß eine Förderung im schulischen Rahmen
keine für die Entwicklung des Kindes günstigeren Voraussetzungen schafft. Die
Entscheidung über die Zurückstellung eines Kindes vom Schulbesuch soll
möglichst in zeitlicher Nähe zum Schuljahresbeginn getroffen werden. Die Zeit
der Zurückstellung vom Schulbesuch wird grundsätzlich nicht auf die
Schulpflicht angerechnet. Näheres regeln die Länder in eigener Zuständigkeit.
III.
Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 19./20. Januar 1967
"Anrechnung der Zurückstellung vom Pflichtschulbesuch auf die Dauer der
Schulpflicht" (Beschlußsammlung Nr. 825.1) und vom 28. März 1968
"Vorzeitige Einschulung von noch nicht schulpflichtigen Kindern" (Beschlußsammlung
Nr. 825) werden aufgehoben.