VERA 2006

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Durchführung von Vergleichsarbeiten in der 3. Jahrgangsstufe der Grundschule aufgehoben! zum aufhebenden Erlass
(NBI.MBF.Schl.-H. 2006 S. 83)
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 1. April 2006 - III 34

§ 1
Geltungsbereich

Dieser Erlass gilt für alle öffentlichen Grundschulen und Grundschulteile des Landes Schleswig-Holstein.

§ 2
Verfahren
 
  1. Vergleichsarbeiten in der 3. Klassenstufe werden nach einem für alle Grundschulen gleichen Verfahren in den Fächern Mathematik und Deutsch geschrieben. Ein zentraler Termin wird durch das Ministerium für Bildung und Frauen festgelegt. Die Aufgaben werden über das Internet zur Verfügung gestellt. Einzügige Grundschulen sollen mit mindestens einer anderen Grundschule in ihrer Region kooperieren. Vergleichsarbeiten ersetzen Parallelarbeiten in der 3. Jahrgangsstufe und damit eine Klassenarbeit, werden jedoch nicht benotet.
     
  2. Die Schulen werten die Vergleichsarbeiten mit Hilfe von entsprechenden Auswertungsinstruktionen selbst aus und stellen eine fachliche Diskussion in der Schule bzw. im Rahmen der Kooperation sicher. Dabei soll bei Bedarf mit dem zuständigen Förderzentrum zusammengearbeitet werden.
     
  3. Den Eltern der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden die Vergleichsarbeitsergebnisse ihres Kindes, der Klasse und der Schule bzw. von Kooperationsschulen mitgeteilt. Der Schulkonferenz sind die Klassen- und Schul- bzw. die Ergebnisse von Kooperationsschulen bekannt zu machen. Durchschnittsergebnisse von Klassen und Schulen können nach Beschluss der Schulkonferenz veröffentlicht werden. Die Klassen- und Schulergebnisse sind der Schulaufsicht innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten zur Verfügung zu stellen.
     

§ 3
Kontextbefragungen
Im Rahmen der Durchführung von Vergleichsarbeiten werden über Schüler- und Lehrerfragebögen auch Kontextdaten in anonymisierter Form erhoben. Damit wird eine dem Einzugsgebiet der Schule und der Klassenzusammensetzung entsprechende Vergleichsmöglichkeit mit anderen Schulen oder Klassen sichergestellt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine von ihr oder ihm bestimmte Person stellt die Bearbeitung der Fragebögen sicher.

§ 4
Zentrale Stichprobe
Um allgemeine Entwicklungen in einem Land bzw. länderübergreifend beschreiben zu können, werden die Ergebnisse von ca. 10% aller Grundschulen in Schleswig-Holstein zentral erfasst und einer Analyse unterzogen.

§ 5
Normierung
Die Aufgabensammlung in den Fächern Mathematik und Deutsch wird kontinuierlich weiterentwickelt. Um neu entwickelte Aufgaben zu erproben und in ihrem Schwierigkeitsgrad zu bestimmen, sind in beiden Fächern regelmäßige Normierungsstudien an einer Auswahl von Schulen erforderlich. Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer für die Normierungsstudie ausgewählten Schule stellt die Durchführung der Normierung an ihrer oder seiner Schule sicher.

§ 6
Inkrafttreten, Geltungsdauer

Dieser Erlass tritt am 1. April 2006 in Kraft. Er gilt bis zum 31. März 2011. Der Erlass über die Einführung von Vergleichsarbeiten in der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule vom 31. Mai 2004 - III 40 wird mit Ablauf des 31. März 2006 aufgehoben.

In Vertretung

Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein