Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen
vom 1. April 2006 - III 34
§ 1
Geltungsbereich
Dieser Erlass gilt für alle öffentlichen Grundschulen und Grundschulteile
des Landes Schleswig-Holstein.
§ 2
Verfahren
- Vergleichsarbeiten in der 3. Klassenstufe werden nach einem für alle
Grundschulen gleichen Verfahren in den Fächern Mathematik und Deutsch
geschrieben. Ein zentraler Termin wird durch das Ministerium für Bildung
und Frauen festgelegt. Die Aufgaben werden über das Internet zur Verfügung
gestellt. Einzügige Grundschulen sollen mit mindestens einer anderen
Grundschule in ihrer Region kooperieren. Vergleichsarbeiten ersetzen
Parallelarbeiten in der 3. Jahrgangsstufe und damit eine Klassenarbeit,
werden jedoch nicht benotet.
- Die Schulen werten die Vergleichsarbeiten mit Hilfe von entsprechenden
Auswertungsinstruktionen selbst aus und stellen eine fachliche Diskussion
in der Schule bzw. im Rahmen der Kooperation sicher. Dabei soll bei Bedarf
mit dem zuständigen Förderzentrum zusammengearbeitet werden.
- Den Eltern der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden die
Vergleichsarbeitsergebnisse ihres Kindes, der Klasse und der Schule bzw.
von Kooperationsschulen mitgeteilt. Der Schulkonferenz sind die Klassen-
und Schul- bzw. die Ergebnisse von Kooperationsschulen bekannt zu machen.
Durchschnittsergebnisse von Klassen und Schulen können nach Beschluss der
Schulkonferenz veröffentlicht werden. Die Klassen- und Schulergebnisse
sind der Schulaufsicht innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten zur
Verfügung zu stellen.
§ 3
Kontextbefragungen
Im Rahmen der Durchführung von Vergleichsarbeiten werden über Schüler- und
Lehrerfragebögen auch Kontextdaten in anonymisierter Form erhoben. Damit
wird eine dem Einzugsgebiet der Schule und der Klassenzusammensetzung
entsprechende Vergleichsmöglichkeit mit anderen Schulen oder Klassen
sichergestellt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine von ihr
oder ihm bestimmte Person stellt die Bearbeitung der Fragebögen sicher.
§ 4
Zentrale Stichprobe
Um allgemeine Entwicklungen in einem Land bzw. länderübergreifend
beschreiben zu können, werden die Ergebnisse von ca. 10% aller Grundschulen
in Schleswig-Holstein zentral erfasst und einer Analyse unterzogen.
§ 5
Normierung
Die Aufgabensammlung in den Fächern Mathematik und Deutsch wird
kontinuierlich weiterentwickelt. Um neu entwickelte Aufgaben zu erproben und
in ihrem Schwierigkeitsgrad zu bestimmen, sind in beiden Fächern regelmäßige
Normierungsstudien an einer Auswahl von Schulen erforderlich. Die
Schulleiterin oder der Schulleiter einer für die Normierungsstudie
ausgewählten Schule stellt die Durchführung der Normierung an ihrer oder
seiner Schule sicher.
§ 6
Inkrafttreten, Geltungsdauer
Dieser Erlass tritt am 1. April 2006 in Kraft. Er gilt bis zum 31. März
2011. Der Erlass über die Einführung von Vergleichsarbeiten in der 4.
Jahrgangsstufe der Grundschule
vom 31. Mai 2004 - III 40 wird mit Ablauf des 31. März 2006 aufgehoben.
In Vertretung
Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann |