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Hinweise für einen Kurantrag

Hinweise für einen Kurantrag Überarbeitete Fassung


(Schrittweiser, chronologischer Ablauf des Antragsverfahrens und Erläuterungen)

1. Sie lassen sich von Ihrem Haus- (Fach-)arzt bescheinigen, daß eine Kur aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

2. Sie richten einen Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Ihre Kur an das Landesbesoldungsamt (Nummer Ihres Beihilfesachbearbeiters angeben) und fügen Ihr ärztliches Attest bei.

3. Das Landesbesoldungsamt veranlaßt mit Vordruck eine Untersuchung durch den Amtsarzt im Gesundheitsamt zur amtlichen Feststellung, ob eine Kurmaßnahme aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

4. Der Amtsarzt schickt das Untersuchungsergebnis an das Landesbesoldungsamt.

5. Sie erhalten vom Landesbesoldungsamt einen schriftlichen Bescheid, ob Ihre Kur als beihilfefähig anerkannt ist.

6. Erst wenn Ihre Kur als beihilfefähig anerkannt ist, suchen Sie sich eine geeignete Kurklinik. Bei der Terminfestlegung ist unbedingt zu beachten, daß die Kur innerhalb von vier Monaten nach dem Anerkennungsbescheid angetreten werden muß und daß mindestens 14 Tage der Kur in die Ferien fallen. Kur und Nachkur dürfen sechs Wochen nicht überschreiten. Die Einbeziehung von mindestens 14 Ferientagen für die Kurmaßnahme gilt nicht, wenn vom Amtsarzt eine besondere Dringlichkeit festgestellt wurde.

7. Wenn der Zeitraum für Ihre Kur feststeht, müssen Sie einen Antrag auf Sonderurlaub gemäß § 12 Sonderurlaubsverordnung - SUVO (bei Angestellten gemäß § 50 Abs. 1 BAT) an das Schulamt richten und diesem Antrag eine Kopie des Anerkennungsschreibens beifügen. Ihr Schulleiter muß auf dem Antrag vermerken, daß er gegen den Zeitpunkt keine Bedenken aus dringenden schulischen Gründen hat.

8. Sie erhalten vom Schulamt einen schriftlichen Bescheid; daß Ihnen für die Durchführung der Kur der erforderliche Sonderurlaub gewährt wird.

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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein