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Lehrertagungen während der Unterrichtszeit gegenstandslos
Bek. vom 12. Oktober 1959 (NBl. Schl.-H. Schulw. S. 287)

Die ständige Konferenz der Kultusminister hat die nachstehende Entschließung gefaßt, die ich hiermit bekanntgebe:
Die Veranstaltungen der Fachverbände, die um die Lehrer bemüht sind, die Tagungen der Berufsorganisationen die eine Meinungsbildung auf breiter Grundlage beabsichtigen, und die Lehrgänge anderer Institutionen, die sich werbend und aufklärend an ihre Teilnehmer wenden, verdienen weitgehende Förderung. Sie haben jedoch, wenn auch von der ersten Absicht getragen, in einem Ausmaß zugenommen, daß die Beurlaubungen von Lehrkräften während der Schulzeit zu einem unlösbaren Problem für die Schulleitungen geworden sind. Die Zahl der Beurlaubungen hat sich nach dem letzten Krieg noch bedeutend erhöht durch die zunehmenden Studienreisen ins Ausland, die oft die Grenze der Ferien überschreiten und Schulzeit in Anspruch nehmen.
Schulleiter, Lehrer und Eltern führen immer lauter Klage gegen einen Mißstand, der zu einer Gefahr für den Arbeitsrhythmus unserer Schulen geworden ist. Die an sich geminderte Konzentrationskraft unserer Jugend und ihre Ablenkbarkeit werden durch einen unregelmäßigen Unterricht nur noch gesteigert.
Die Schulverwaltungen aller Länder der Bundesrepublik beobachten diesen Zustand mit steigender Sorge und bemühen sich um Abhilfe. Es hat sich gezeigt, daß Tagungen und Veranstaltungen auch in den Ferien von Lehrern gern besucht werden und oft größeren Erfolg haben als Tagungen, die in die Schulzeit eingreifen. An alle Organisationen, die Lehrer zu Veranstaltungen zusammenrufen, richtet die Ständige Konferenz der Kultusminister deshalb die dringende Bitte, ihre Tagungen auf die Ferienzeiten zu verlegen."


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Siehe auch unter Verbandstagungen !


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