Lehrertagungen | Seite drucken |
Lehrertagungen während der Unterrichtszeit
gegenstandslos
Bek. vom 12. Oktober 1959 (NBl. Schl.-H. Schulw. S. 287)
Die ständige Konferenz der Kultusminister hat die nachstehende Entschließung
gefaßt, die ich hiermit bekanntgebe:
Die Veranstaltungen der Fachverbände, die um die Lehrer bemüht sind, die
Tagungen der Berufsorganisationen die eine Meinungsbildung auf breiter Grundlage
beabsichtigen, und die Lehrgänge anderer Institutionen, die sich werbend und
aufklärend an ihre Teilnehmer wenden, verdienen weitgehende Förderung. Sie
haben jedoch, wenn auch von der ersten Absicht getragen, in einem Ausmaß
zugenommen, daß die Beurlaubungen von Lehrkräften während der Schulzeit zu
einem unlösbaren Problem für die Schulleitungen geworden sind. Die Zahl der
Beurlaubungen hat sich nach dem letzten Krieg noch bedeutend erhöht durch die
zunehmenden Studienreisen ins Ausland, die oft die Grenze der Ferien
überschreiten und Schulzeit in Anspruch nehmen.
Schulleiter, Lehrer und Eltern führen immer lauter Klage gegen einen Mißstand,
der zu einer Gefahr für den Arbeitsrhythmus unserer Schulen geworden ist. Die
an sich geminderte Konzentrationskraft unserer Jugend und ihre Ablenkbarkeit
werden durch einen unregelmäßigen Unterricht nur noch gesteigert.
Die Schulverwaltungen aller Länder der Bundesrepublik beobachten diesen Zustand
mit steigender Sorge und bemühen sich um Abhilfe. Es hat sich gezeigt, daß
Tagungen und Veranstaltungen auch in den Ferien von Lehrern gern besucht werden
und oft größeren Erfolg haben als Tagungen, die in die Schulzeit eingreifen.
An alle Organisationen, die Lehrer zu Veranstaltungen zusammenrufen, richtet die
Ständige Konferenz der Kultusminister deshalb die dringende Bitte, ihre
Tagungen auf die Ferienzeiten zu verlegen."
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Siehe auch unter Verbandstagungen !
Paragraf –
Schulrecht für Schleswig-Holstein
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein