Realschullabschluss

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Merkblatt Realschulabschluss

Einen Realschulabschluss oder einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss hat, wer..

1.) .. nach der Realschulordnung den Realschulabschluss erlangt.

2.) .. nach den Durchführungsbestimmungen zur Realschulabschlussprüfung für Nichtschüler seinen Realschulabschluss erlangt

3.) .. nach der Landesverordnung über die Prüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen zum Erwerb des Abschlußzeugnisses einer Realschule (Realschulabschlußprüfungsordnung - Waldorfschulen) seinen Realschulabschluss erlangt.

4.) .. nach der Landesverordnung über die Gestaltung der Abendrealschulen in Schleswig-Holstein (Abendrealschulordnung - ARO -) seinen Realschulabschluss erlangt.

5.) .. in die Oberstufe des Gymnasiums versetzt wird.

6.) .. mit einem qualifiziertem Hauptschulabschluss nach § 4 Abs. 4 der Hauptschulordnung (Klassenstufe 10: Notendurchschnitt: mindestens 3, Deutsch, Mathe, 1. Fremdsprache >= 3) wird die Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachoberschule und die Fachschule erlangt.

7.) .. wer eine Berufsfachschule erfolgreich besucht hat.

8.) .. wer erfolgreich die einjährige Fachschule besucht hat oder in die zweite Klasse der zweijährigen Fachschule versetzt worden ist.

9.) .. wer nach § 9 der Fachschulordnung erfolgreich seine Meisterprüfung abgelegt hat.

Diese Auflistung ist nicht abschließend; sie wird fortgesetzt.


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein