Verkehrserziehung und
Schulwegsicherung Außer Kraft!
zum aufhebenden Erlass
Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein vom 12. September 2002 - III 525 -
320.510.13.5.0 - (NBI.MBWFK.Schl.-H.2002, S. 605)
Zur Verkehrserziehung und Schulwegsicherung wird auf Grund des
§ 121 Abs. 4
des Schulgesetzes (SchulG) bestimmt:
Für die Verkehrserziehung in der Schule gelten schulartübergreifend die
Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom
17.06.1994 zur Verkehrserziehung in der Schule, soweit dieser Erlass nichts
anderes bestimmt.
Die KMK-Empfehlungen werden als
Anlage zu diesem Erlass abgedruckt.
Schulen, Fachberaterinnen und Fachberater, Beauftragte für Verkehrserziehung
der Schulen arbeiten in allen Fragen der Verkehrserziehung mit den
Polizeidienststellen, speziell den Polizeiverkehrslehrerinnen oder
Polizeiverkehrslehrern der Polizeiinspektionen eng zusammen.
Umfang der Verkehrserziehung
Für die Verkehrserziehung, die integrativ im Fachunterricht oder
fächerübergreifend in geeigneten Projekten erfolgt, sind vorzusehen:
- In den Klassenstufen 1 und 4 je 20 Unterrichtsstunden jährlich,
- in den Klassenstufen 2 und 3 je 10 Unterrichtsstunden jährlich,
- in den Klassenstufen 5 und 9 je 20 Unterrichtsstunden jährlich,
- in den Klassenstufen 6, 7, 8 und 10 je 10 Unterrichtsstunden jährlich.
In der Oberstufe der Gymnasien und Gesamtschulen sowie in den
berufsbildenden Schulen erfolgt die Verkehrserziehung orientiert am
Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler projektbezogen oder
integrativ im Fachunterricht.
Fachberaterinnen und Fachberater sowie Beauftragte der Schulen für
Verkehrserziehung
Zur Unterstützung der obersten Schulaufsichtsbehörde in allen Fragen der
schulischen Verkehrserziehung, der Koordinierung der Arbeit der
Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater für Verkehrserziehung und
weiterer mit der obersten Schulaufsichtsbehörde abzusprechender Aufgaben,
wird von mir eine Landesfachfachberaterin oder ein Landesfachberater für
Verkehrserziehung berufen.
Die Ausschreibung erfolgt im Nachrichtenblatt des MBWFK, Personal- und
Sachkosten trägt das Land.
In den Kreisen und kreisfreien Städten werden von den Schulämtern jeweils
eine Kreisfachberaterin oder ein Kreisfachberater für Verkehrserziehung
berufen. Der Beratungsauftrag umfasst die pädagogischen, inhaltlichen und
organisatorischen Fragen der schulischen Verkehrserziehung, die
Unterstützung der Beauftragten für Verkehrserziehung der Schulen bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie weitere mit den Schulämtern abzusprechende
Aufgaben.
Für Lehrkräfte in ihrem Zuständigkeitsbereich entscheiden die jeweiligen
Schulämter über die Berufung nach Beteiligung der betroffenen Schule. In
allen anderen Fällen entscheidet das MBWFK.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter benennt eine Beauftragte oder einen
Beauftragten für Verkehrserziehung, die oder der für die Koordination der
Verkehrserziehung in der Schule zuständig ist. Sie oder er berät die
Schulleitung, Konferenzen, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigten in allen
Angelegenheiten der Verkehrserziehung und ist Ansprechpartnerin oder
Ansprechpartner für die Kreisfachberaterin oder den Kreisfachberater.
Frühradfahren
In den Klassenstufen 1 und 2 ist das motorische Training (Frühradfahren,
fahrpraktische Übungen im Schonraum) vor dem Hintergrund von zunehmenden
Defiziten in der Motorik bei Kindern und hoher Unfallzahlen von Kindern als
Radfahrer von besonderem Stellenwert. Es sollte daher in den Unterricht ( z.
B. in das Fach Sport) integriert werden.
Schulwegsicherung
Die immer noch hohe Zahl der Verkehrsopfer unter Kindern und Jugendlichen
verpflichtet zu gemeinsamen Bemühungen aller, die zur Sicherheit auf den
Schulwegen beitragen können. Entsprechende Maßnahmen der
Straßenverkehrsbehörden, der Polizei sowie der obersten
Schulaufsichtsbehörde sind indem
Erlass des Ministeriums für Wirtschaft,
Technik und Verkehr vom 18.4.1991 „Maßnahmen zur Schulwegsicherung“
zusammengefasst. Dieser Erlass kann im Landesbildungsserver eingesehen
werden und ist zu beachten.
Schulträger und Schulen werden gebeten, alle ihnen zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zu nutzen, um Gefahrenquellen zu beseitigen bzw. zu
vermindern. Hierzu gehört auch, gemeinsam mit den Straßenverkehrsbehörden,
der Polizei und den Eltern zu einem geordneten und sicheren Verkehrsablauf
an den Schulen beizutragen.
Schulwegpläne
Auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses (§ 92 Abs.1 Nr. 21 SchulG)
fertigt die Schulleiterin oder der Schulleiter in Zusammenarbeit mit dem
Schulelternbeirat, den Polizeiverkehrslehrerinnen und -lehrern, den jeweils
zuständigen Polizeidienststellen und den Kommunalbehörden einen Schulwegplan
und aktualisiert ihn ggf. jährlich. Die Erfahrungen von Eltern, Schülerinnen
und Schülern sind zu berücksichtigen.
Der Schulwegplan ist den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern zum
Schuljahresbeginn und nach Bedarf zu erläutern und auch zum Gegenstand von
Elternversammlungen zu machen. Die Schülerinnen und Schüler der
Anfangsklassen sind in geeigneter Weise mit dem für sie sicheren Schulweg
und den Gefahrenpunkten vertraut zu machen.
Verkehrshelfer (Schülerlotsen, Schulweg-, Busbegleiter)
Die Schule unterstützt und fördert die Ausbildung und den Einsatz von
Schülerinnen und Schülern sowie Eltern als Verkehrshelfer. Dort, wo es die
Verkehrssituation notwendig macht, sollen sie als Schülerlotsen, Schulweg-
und Busbegleiter eingesetzt werden.
In-Kraft-Treten
Der Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2003 in Kraft. Zum gleichen
Zeitpunkt tritt der Erlass über Verkehrsunterricht und Schulwegsicherung
vom 13. März 1969 (NBl. KM. Schl.-H. S. 70) in der Fassung des Erlasses vom
25. Juni 1991 (NBl. MBWJK. Schl.-H. S. 307) außer Kraft.
In Vertretung
Dr. Ralf Stegner |
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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder
in der Bundesrepublik Deutschland
Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 17.06.1994
Vorbemerkung
Verkehrserziehung ist der Schule als Teil ihres Unterrichts- und
Erziehungsauftrags zugewiesen.
Die Ausweitung und Verdichtung des Straßenverkehrs hat sich zu einem
zentralen gesellschaftlichen Problembereich entwickelt, der das alltägliche
Leben und das Verhalten der Menschen immer stärker beeinflusst. Mobilität im
Straßenverkehr ist mit hohen Unfallzahlen und zunehmender Aggressivität von
Verkehrsteilnehmern ebenso verbunden wie mit Luftverschmutzung, Lärm und
wachsendem Flächenverbrauch.
Für ein generelles Umdenken und zur Entwicklung von Alternativen sind
Einstellungen und Verhaltensweisen erforderlich, die auch das schulische
Lernen betreffen. Die Kultusministerkonferenz hat daher ihre "Empfehlung zur
Verkehrserziehung in der Schule" aus dem Jahre 1972 neu akzentuiert.
1. Aufgaben und Ziele
Schülerinnen und Schüler nehmen - mit zunehmendem Alter umso intensiver und
differenzierter - am Verkehrsgeschehen teil. Die Schule muss es sich daher
zur Aufgabe machen, verkehrsspezifische Kenntnisse zu vermitteln und die für
reflektierte Mitverantwortung in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen
Fähigkeiten und Haltungen zu fördern. Verkehrserziehung beschränkt sich
nicht nur auf das Verhalten von Schülerinnen und Schülern und auf ihre
Anpassung an bestehende Verkehrsverhältnisse; sie schließt vielmehr auch die
kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungen, Bedingungen und Folgen des
gegenwärtigen Verkehrs und seiner künftigen Gestaltung ein.
Verkehrserziehung in der Schule leistet insofern Beiträge gleichermaßen zur
Sicherheitserziehung, Sozialerziehung, Umwelterziehung und
Gesundheitserziehung.
Verkehrserziehung als Beitrag zur Sicherheitserziehung
Sicherheitserziehung umfasst alle pädagogischen Maßnahmen, die Kinder und
Jugendliche in die Lage versetzen, mit Gefahren in ihrer Lebensumwelt
umzugehen und sich für Unfallverhütung einzusetzen.
Aufgabe der schulischen Verkehrserziehung als Sicherheitserziehung ist es
daher, Schülerinnen und Schülern alle jene Qualifikationen zu vermitteln,
die sie für ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr benötigen.
Um sicherheitsbewusst handeln zu können, müssen Schülerinnen und Schüler
motiviert und befähigt werden, Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen und zu
beurteilen, zu bewältigen oder zu meiden, für deren Beseitigung zu sorgen
sowie sich nach Verkehrsunfällen angemessen zu verhalten.
Dies geschieht u. a. durch Erwerb von Erfahrungen in Übungssituationen,
Anwenden von Regeln, Förderung der Psychomotorik und des Reaktionsvermögens
sowie durch Aufbau eines flexiblen, situationsbezogenen und vorausschauenden
Verhaltens.
Verkehrserziehung als Beitrag zur Sozialerziehung
Schülerinnen und Schüler erleben häufig das vermeintliche Recht des
Stärkeren Im Verkehr, rücksichtsloses und aggressives Verhalten auf der
Straße und die Dominanz motorisierter Verkehrsteilnehmer. Die Schülerinnen
und Schüler sollen die Teilnahme am Straßenverkehr jedoch als ein auf
Partnerschaft gerichtetes soziales Handeln verstehen lernen. Soziales
Miteinander im Verkehr kann nicht auf das Befolgen von "Verkehrsregeln"
reduziert werden, es erfordert vielmehr situationsorientiertes flexibles
Verhalten, Mitverantwortung, Rücksichtnahme und Verzicht auf Vorrechte sowie
die Antizipation der Handlungen anderer.
Auch die Kenntnis psychischer Faktoren bei der Teilnahme am Straßenverkehr
ist wichtig. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich u.a. mit Aggression,
Stress, Raserei, Drängelei, Regelverletzungen und Rücksichtslosigkeit
auseinandersetzen.
Ziel der Verkehrserziehung als Sozialerziehung ist es, dass sich
Schülerinnen und Schüler mitverantwortlich und rücksichtsvoll verhalten und
auf diese Weise auch zu einer Humanisierung des Straßenverkehrs beitragen.
Verkehrserziehung als Beitrag zur Umwelterziehung
Wegen der Bedeutung von Umweltfragen und eines veränderten
Umweltbewusstseins bei Schülerinnen und Schülern muß die Schule die Thematik
"Umwelt und Verkehr" aufgreifen..
Die Schülerinnen und Schüler sollen verschiedene Faktoren von
Umweltbelastungen und -zerstörungen durch den Verkehr kennen, sie sollen
sich mit ihrem eigenen Verhalten und dem der Erwachsenen als
Verkehrsteilnehmer kritisch auseinandersetzen und Alternativen zum
bestehenden Verkehrsverhalten und zur Verkehrsgestaltung entwickeln. Dies
bedeutet z.B., begründete Entscheidungen bei der Wahl der Verkehrsmittel zu
treffen, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen, konkrete Vorschläge zur
Gestaltung der Verkehrssituation im unmittelbaren Wohn- und Schulumfeld zu
machen und Fragen der Verkehrsplanung und der Verkehrspolitik zu erörtern.
Verkehrserziehung als Beitrag zur Gesundheitserziehung
Gesundheitserziehung zielt generell auf eine gesundheitsbewusste
Lebensführung von Schülerinnen und Schülern. In Teilbereichen ergeben sich
Berührungspunkte zwischen Gesundheitserziehung und Verkehrserziehung, z.B.
Lärm- und Stressvermeidung im Straßenverkehr, Stressbewältigung, Schulweg
ohne Auto oder Radfahren als Bewegungstraining.
2. Schulstufenspezifische Schwerpunkte, Methoden und Umfang
Verkehrserziehung als schulische Aufgabe erfordert, in allen Schulstufen und
-arten Themen aus dem. Gegenstandsbereich Verkehr in die Lehrpläne
aufzunehmen; dafür kommen zahlreiche Unterrichtsfächer in Betracht. Über den
Fachunterricht hinaus sollen weitere Formen der Lern-
und Unterrichtsorganisation (z. B. Projekte) praktiziert werden, um
fächerübergreifende Lerninhalte der Verkehrserziehung zu vermitteln.
Im Primarbereich Ist Verkehrserziehung weitgehend durch personale
Beziehungen und die unmittelbare Verkehrsumgebung der Schülerinnen und
Schüler bestimmt.
Der inhaltliche Rahmen wird durch die Anforderungen umrissen, die an
Schülerinnen und Schüler als Fußgänger und Radfahrer, bei der Benutzung des
Schulbusses und der öffentlichen Verkehrsmittel sowie als Mitfahrer im
privaten Personenkraftwagen gestellt werden.
Die Grundlage der Verkehrserziehung im Primarbereich ist eine umfassende
psychomotorische Erziehung, die das Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs-
und Reaktionsvermögen fordert.
Am Schulanfang steht ein Schulwegtraining, bei dem die Schülerinnen und
Schüler gemeinsam mit Lehrern und Eltern ein sicheres Verhalten auf dem
Schulweg üben.
Ein Schwerpunkt der Verkehrserziehung im Primarbereich ist die
Radfahrausbildung.
Neben dem Unterricht in der Klasse - besonders im Sachunterricht und im
Sport - sind u. a. folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation
möglich: Übungen zur Wahrnehmung und Motorik, Verkehrsbeobachtung,
Besichtigung und Erkundung, Besuch von/ bei
Fachleuten, Fahrrad-Parcours, Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Lernorte sind folglich Klassenraum, Sportstätten, Schulhof,
Jugendverkehrsschule und besonders auch die realen , Verkehrssituationen im
Umfeld von Schule und Wohnung.
Die Verkehrserziehung im Primarbereich benötigt die Zusammenarbeit mit
Eltern und Polizei.
In den Jahrgangsstufen 1 und 4 sollen etwa je 20 Stunden im Jahr, in den
Jahrgangsstufen 2.und 3 etwa je 10 Stunden im Jahr vorgesehen werden.
Im Sekundarbereich 1 wendet sich Verkehrserziehung an Schülerinnen und
Schüler in einer Altersstufe, in der die , Lebensgestaltung in erheblichem
Umfang von der Teilnahme am Straßenverkehr geprägt Ist. Sie nehmen häufig
über weitere Entfernungen am Verkehr teil; die Wahl der Verkehrsmittel wird
zunehmend differenzierter. Eine entwicklungsbedingte Neigung zu
Regelverletzungen und riskanten Verhaltensweisen zeigt sich auch im
Straßenverkehr. Bei Kindern und Jugendlichen wächst zugleich auch das
Interesse an sozialen, ökologischen, ökonomischen und technischen Problemen.
Der inhaltliche Rahmen wird durch Themen umrissen, die auf ein sicheres und
verantwortungsbewusstes Rad- und Mofafahren in unterschiedlichen
Verkehrssituationen, auf eine möglichst rational geleitete Auswahl der
Verkehrsmittel und -wege, auf die für die Teilnahme am Verkehr notwendigen
rechtlichen, medizinischen, psychologischen und technischen Kenntnisse und
auf Einsichten in grundlegende verkehrspolitische Fragestellungen zielen.
Die Schule, deren Unterricht in dieser Altersstufe überwiegend fachlich
strukturiert ist, muss in der Verkehrserziehung auch fachübergreifende
Aufgabenstellungen anbieten. Neben dem Fachunterricht kommen deshalb u. a.
folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation in Betracht:
fächerübergreifendes Projekt, Projekttag und -woche, Jahresarbeit, Planung
und Durchführung einer Fahrt, Lehrgang, Erkundung, Expertenbefragung,
Wettbewerb, Schülerlotsendienst, Partnerschaft z.B. mit Seniorenheim
/Behinderteneinrichtung. Lernorte, sind neben dem Klassen- und Fachraum z.B.
auch der öffentliche Verkehrsraum, Verkehrsgericht, Polizeirevier,
Verkehrsbetrieb oder Gemeinderat.
In den Jahrgangsstufen 5 und 9 sollen etwa 20 Stunden im Jahr, in den
Jahrgangsstufen 6, 7, 8 und 10 etwa je 10 Stunden im Jahr vorgesehen
werden.,
Im Sekundarbereich 11 richtet sich Verkehrserziehung an Jugendliche und
junge Erwachsene, von denen viele neben dem Fahrrad auch ein motorisiertes
Fahrzeug benutzen. Fahrten mehrerer Personen in einem Personenwagen und
Gruppenfahrten mit mehreren Fahrzeugen gehören verbreitet zum
Gemeinschaftsleben dieser Altersstufe, die generell die Verkehrsteilnahme
als Teil einer individuellen freien Lebensgestaltung sieht.
Der inhaltliche Rahmen wird durch Themen bestimmt, die über ein vertieftes
Verständnis für verkehrswissenschaftliche Fragestellungen den Jugendlichen
und den jungen Erwachsenen helfen, eigenverantwortlich, umweltbewusst und
sicherheitsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen. Dazu eignen sich u.a.
folgende Fragestellungen: physikalisch-technische (Brems- und Anhaltewege,
Fliehkräfte, Aquaplaning), verkehrsmedizinische (Alkohol, Drogen),
psychologische (Aggressionen, Imponiergehabe), ökologische (Schadstoffe,
Tempolimit), ökonomische (Güterverkehr, Transportmittel), rechtliche
(Haftung, Versicherung) und philosophische (Verantwortung, Leben) Themen.
In allen beruflichen Schulen sind Verkehrserziehung und Unfallverhütung
Bestandteil der allgemeinen Erziehung zur Arbeitssicherheit.
Neben dem Fachunterricht bieten sich u. a. folgende Formen der Lern- und
Unterrichtsorganisation an: Projekt, Studienfahrt, Wettbewerb. Lernorte sind
neben dem Klassen- und Fachraum z.B. auch Beratungsstellen,
wissenschaftliche Labore, Werkstätten, Gerichte, Polizeidienststellen,
Reha-Kliniken und Verkehrsübungsplätze.
3. Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung
Qualifizierter Unterricht in Verkehrserziehung erfordert die Aufnahme
entsprechender Inhalte in die Lehrerausbildung. Im Laufe ihrer Ausbildung
sollen die Lehramtsstudierenden die Möglichkeit erhalten, an mindestens
einer verkehrspädagogischen Veranstaltung teilzunehmen. Im
Vorbereitungsdienst sind Themen der Verkehrserziehung verpflichtend zu
behandeln. Verkehrserziehung kann insoweit Gegenstand der Zweiten
Staatsprüfung sein.
Lehrerfortbildung hat vorrangig die Aufgabe, das Verständnis für den
integrativen Ansatz der Verkehrserziehung im Sinne von Sicherheits-,
Sozial-, Umwett- und Gesundheitserziehung zu vermitteln, neue Erkenntnisse
und Entwicklungen vorzustellen und geeignete Methoden und Formen der Lern-
und Unterrichtsorganisation für die Verkehrserziehung aufzuzeigen.
Zentrale Fortbildungsseminare richten sich primär an jene Lehrerinnen und
Lehrer, die als Multiplikatoren Wachberater, Verkehrserziehungsbeauftragte
an Schulen in der regionalen Lehrerfortbildung tätig sind und die ihrerseits
Lehrerinnen und Lehrer in allen Schularten erreichen. Ferner werden
Schulaufsichtsbeamte, Schulleiter und Klassenlehrer mit Aufgaben und Zielen
der Verkehrserziehung sowie mit Methoden und Formen der Lern- und
Unterrichtsorganisation vertraut gemacht.
4. Zusammenarbeit der Schule mit außerschulischen Einrichtungen
Zur Ausgestaltung der Verkehrserziehung bieten außerschulische Einrichtungen
(z. B. Behörden, Verbände, Vereine und Firmen), die größtenteils im
Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) zusammengeschlossen sind, Hilfen an.
Mit der Deutschen Verkehrswacht und ihren Untergliederungen besteht eine
enge Zusammenarbeit (Schülerlotsen, Unterhaltung von Jugendverkehrsschulen,
Herausgabe von Unterrichtsmaterialien). Unfallhilfsdienste vermitteln Kurse
in Erster Hilfe und zu Sofortmaßnahmen bei Unfällen.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Polizei bezieht sich in der Regel auf
die Schwerpunkte Schulwegplanung, Schulwegsicherheit, Radfahrausbildung und
die Ausbildung von Schülerlotsen. Sie erstreckt sich darüber hinaus auf
verkehrspolizeiliche Beratung bei Unterrichtsvorhaben und auf die
Zusammenarbeit mit Fachberatern; sie ist in allen Schulstufen und Schularten
zu pflegen und auszubauen. |
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