Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen 2014

Seite drucken


 Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen außer Kraft! zum aufhebenden Erlass
Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 24. September 2014 – III 215
(NBI. MSB. Schl.-H. 2014 S. 306)

Für die Ausfertigung der Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen sind nach Maßgabe von
§ 8 der Zeugnisverordnung künftig die nachstehend als Muster aufgeführten Anlagen 1 bis 6 zu verwenden.
Für die Abschlusszeugnisse der noch auslaufenden Jahrgangsstufen ist die Bezeichnung der Fächer den entsprechenden Stundentafeln anzupassen.
Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt der Erlass „Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen“
vom 12. März 2010
(NBl. MBK. Sch.H. S.106) außer Kraft.

Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein