Dienstherr

Der Dienstherr eines Bediensteten ist die Anstellungskörperschaft, die Dienstherrenfähigkeit hat, d.h. nach dem Gesetz eigene Beamte haben darf (s. Träger öff. Verwaltung). 

Für Lehrer ist in der Regel das Land Schleswig-Holstein Dienstherr, es kann aber z.B. die Landwirtschaftskammer sein. 

Vom Dienstherrn ist zu unterscheiden der Dienstvorgesetzte.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein