Mitwirkung |
Unter Mitwirkung ist in der Regel eine >>
Anhörung desjenigen zu verstehen, der an der Entscheidung eines anderen nach Gesetz oder sonstigem Recht „mitwirken" muß, z.B. Personalrat nach dem
Mitbestimmungsgesetz. Unterscheide davon >> Genehmigung, >> Bestätigung, >> Einvernehmen (näheres unter >> Kenntnisnahme). |