Mitwirkung

Unter Mitwirkung ist in der Regel eine >> Anhörung desjenigen zu verstehen, der an der Entscheidung eines anderen nach Gesetz oder sonstigem Recht „mitwirken" muß, z.B. Personalrat nach dem Mitbestimmungsgesetz
Unterscheide davon >> Genehmigung, >> Bestätigung, >> Einvernehmen (näheres unter >> Kenntnisnahme).

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein