Dienstreise | Seite drucken |
Dienstreisekosten |
Reisekosten |
Dienstreise Ein Dienst-Unfallschutz besteht nur, sofern eine Dienstreisegenehmigung durch den Vorgesetzten erteilt worden ist (s. § 31 Abs.1 des Beamtenversorgungsgesetzes vom 24.08.1976). Es besteht die Möglichkeit, dass eine Dienstreise ohne Verpflichtung zur Kostenübernahme genehmigt wird. |