Anmeldung an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2015/2016 | Seite drucken |
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Orientierungsstufe-Anmeldung |
Anmeldung an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2015/16 Runderlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 4. September 2014 - III 311 (NBI. MSB. Schl.-H. 2014 S. 266) Nach § 2 der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVo) vom 18.Juni 2014 (NBI. MBW. S.151) und § 2 der Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym) vom 18.Juni 2014 (NBI. MBW. S.158) sowie § 6 und 7 der Landesverordnung über Grundschulen vom 22. Juni 2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBI. MBW. S.143), werden die Termine für das Verfahren des Übergangs in die weiterführenden Schulen wie folgt festgesetzt: 1. Grundschulen informieren Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jahrgangsstufe 4 in der Grundschule unterrichten bis spätestens zum 23. Januar 2015 (§ 7 der Landesverordnung über Grundschulen) die Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in allen weiterführenden allgemein bildenden Schulen. 2. Entwicklungsbericht Mit dem Zeugnis oder als Zeugnis (siehe Erlass des MBW vom 18. Juni 2014: Entwicklungsbericht zum Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen; NBI. MBW. S.146) zum Schulhalbjahr erhalten die Eltern einen Entwicklungsbericht (§ 6 und 7 der Landesverordnung über Grundschulen). Zu Beginn des zweiten Halbjahres laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind zu einer verpflichtenden Einzelberatung ein und besprechen mit ihnen den Entwicklungsbericht. 3. Information der weiterführenden allgemein bildenden Schulen Die untere Schulaufsichtsbehörde teilt den Schulleitungen der Grundschulen die Beratungstermine der aufnehmenden Schulen bis zum 9. Januar 2015 mit. In den aufnehmenden Schulen erfolgen Informationsveranstaltungen bis zum 20. Februar 2015. Hier stellen sich die einzelnen Schulen der Schularten mit ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor. 4. Individuelle Beratung der Eltern durch die weiterführenden allgemein bildenden Schulen Die Schulen ermöglichen auf Wunsch der Eltern eine individuelle Beratung bis zum 20. Februar 2015. 5. Anmeldezeitraum Die Eltern melden ihr Kind bei der Schule im Anmeldezeitraum vom 23. Februar bis zum 4. März 2015 an. Eine Verkürzung oder Ausweitung dieses Anmeldezeitraums ist nicht zulässig. 6. Anmelde- und Aufnahmebestätigung Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren ist gesondert geregelt. |