Gewährung von Hitzefrei aufgehoben |
Unterrichtsausfall verringern |
Gewährung von Hitzefrei
Aufgehoben
Abschn. B X des Erl. vom 20. Mai 1976 (NBl. KM. Schl.-H. S.160) geändert durch Erl. vom
16. Juni 1980 (NBl. KM. Schl.-H. S. 220)
Die Gewährung von Hitzefrei in den Schulen wird wie folgt neu geregelt:
1.
An Tagen, an denen die Lufttemperatur außerhalb des Schulgebäudes bis 11.00 Uhr
vormittags 25 C im Schatten erreicht, kann den Schülern der Grund-, Haupt- und
Sonderschulen sowie der Klassenstufen 5-9 der Realschulen und Gymnasien in der 5. und 6.
Unterrichtsstunde unterrichtsfrei (hitzefrei) gegeben werden. An Realschulen, in denen
Wahlfachdifferenzierung mit jahrgangsübergreifenden Kursen in R 9 und R 10 durchgeführt
wird, kann Hitzefrei auch der Klassenstufe 10 gewährt werden. An diesen Tagen fällt ein
Unterricht für diese Schüler an Nachmitlagen ebenfalls aus. Weitergehende
Unterrichtsbefreiungen sind unzulässig.
2.
Die Entscheidung trifft unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der
Schulleiter. Sind am Ort mehrere Schulen. der gleichen Schulart vorhanden, haben die
Schulleiter ihre Entscheidung miteinander abzustimmen.
3.
Die Schulkonferenz kann im Rahmen der Grenzen von Nr. 1 weitere Einzelheiten festlegen.
4.
Für Schüler, die an einer regelmäßigen Schülerbeförderung teilnehmen und nicht im
Anschluß an die Unterrichtsbefreiung nach Hause fahren können, ist eine
Aufenthaltsmöglichkeit mit Aufsicht anzubieten.
5.
Der Erlaß vom 24. August 1892 (NBl. S. 677), geändert durch Erlaß vom 5. Juni 1923
(NBl. S. 263), wird aufgehoben.
Auszug aus
einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 4. August 1997
Unterrichtsausfall verringern
Gisela Böhrk: Den Unterrichtsausfall zu verringern, ist eine vorrangige Aufgabe.
Dafür ist eine Reihe von Erlaßänderungen nötig, die wir im Laufe dieses Schuljahres
umsetzen werden." Dazu gehöre der Hitzefrei-Erlaß. In
Zukunft wird es der Schule überlassen bleiben, bei extremer Wärme oder hohen Ozonwerten
zu reagieren. Der Unterricht soll jedoch nicht mehr ersatzlos ausfallen." Die alte
starre Regelung sei im Zusammenhang mit der Diskussion um eine stärkere
Eigenverantwortung der Schule nicht mehr zeitgemäß. Aufgehoben werden soll auch die
Regelung für den Unterricht am ersten und letzten Schultag vor und nach den
Ferien. An diesen Tagen soll künftig Unterricht nach Stundenplan
erteilt werden.
Entlastung der Lehrkräfte
Die Lehrkräfte sollen von unnötigen Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
entlastet werden", so die Ministerin weiter. So solle in diesem Schuljahr
ermöglicht werden, daß die Schulkonferenz über eine Reduzierung der Zahl der
Halbjahreszeugnisse entscheidet. Die Grundschulgutachten in der Orientierungsstute sollen
nur noch in Einzelfällen fortgeschrieben und
das Genehmigungsverfahren beim schriftlichen Abitur vereinfacht werden. Mit den neuen
Lehrpläne werde vom Schuljahr 97/98 an auch die Zahl der Klassenarbeiten verringert.