Schulkostenbeitrag
Schulkostenbeitrag 2005 bis 2007

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Festsetzung von Beitrgen an das Land nach 130 Abs. 2 Schulgesetz im Haushaltsjahr 2007 (NBI.MBF.Schl.-H. 2006 S. 312)
Festsetzung von Beitrgen an das Land nach 130 Abs. 2 Schulgesetz im Haushaltsjahr 2006 (NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 253)
Festsetzung von Erstattungen an das Land nach 77 a Abs. 1 Satz 1 und 2 Schulgesetz fr das Haushaltsjahr 2006 (NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 254)
Festsetzung der Schulkostenbeitrge fr den Besuch von Landesberufsschulen fr das Haushaltsjahr 2005 - nderung - (NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 203)
Festsetzung von Richtwerten fr die Berechnung von Schulkostenbeitrgen fr den Besuch von allgemein bildenden Schulen und von Sonderschulen nach 76 Schulgesetz (SchulG) fr das Haushaltsjahr 2006 (NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 202)
Festsetzung der Schulkostenbeitrge fr Schlerinnen und Schler von Bezirksfachklassen fr das Haushaltsjahr 2005 (NBI.MWFK.Schl.-H.2005 S.7)
Festsetzung von Richtwerten fr die Berechnung von Schulkostenbeitrgen fr den Besuch von allgemein bildenden Schulen und von Sonderschulen nach 76 Schulgesetz (SchulG) fr das Haushaltsjahr 2005 (NBI.MBWFK.Schl.-H.2004, S. 250)

Festsetzung von Beitrgen an das Land nach 130 Abs. 2 Schulgesetz im Haushaltsjahr 2007
(NBI.MBF.Schl.-H. 2006 S. 312)
Runderlass des Ministeriums fr Bildung und Frauen vom 13. November 2006 - III 124 - 0621.2/2007
Zur Durchfhrung der Bestimmungen des 130 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) setze ich die Beitrge an das Land fr das Haushaltsjahr 2007 wie folgt fest:


 


 
lfd. Kosten 2005
gem 53 SchulG
 
37,5 v. H. als Beitrge
gem 130 Abs. 2 SchulG
 
je Schlerin / Schler
an Fachschulen
 
454,45
Euro
 
170,--
Euro
 

Verfahren zur Festsetzung der Beitrge wie in den Vorjahren

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Festsetzung von Beitrgen an das Land nach 130 Abs. 2 Schulgesetz im Haushaltsjahr 2006
(NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 253)

Runderlass des Ministeriums fr Bildung und Frauen vom 26. September 2005 - III 124 - 0621.2/2006


Zur Durchfhrung der Bestimmungen des 130 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) setze ich die Beitrge an das Land fr das Haushaltsjahr 2006 wie folgt fest: 

 

lfd. Kosten 2004

gem 53 SchulG

37,5 v. H. als Beitrge

gem 130 Abs. 2 SchulG

 je Schlerin / Schler

an Fachschulen

 

455,92 Euro

 

171,-- Euro


Dr. Franziska Pabst 


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Festsetzung von Erstattungen an das Land nach 77 a Abs. 1 Satz 1 und 2 Schulgesetz fr das Haushaltsjahr 2006
(NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 254)

Festsetzung von Erstattungen an das Land nach  77 a Abs. 1 Satz 1 und 2 Schulgesetz fr das Haushaltsjahr 2006


Runderlass des Ministeriums fr Bildung und Frauen vom 6. Oktober 2005 - III 124 - 0621.2/2006


Zur Durchfhrung des  77 a Abs. 1 Satz 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) setze ich die Erstattungen an das Land fr das Haushaltsjahr 2006 wie nachstehend aufgefhrt fest.
Diese Erstattungsbetrge sind auch magebend zur Durchfhrung der Bestimmung des  77 a Abs. 1 Satz 1 SchulG.
 

 

 

Richtwerte 2006

 

entspricht einem Erstattungsbetrag 2006

nach 77 a Abs. 1 SchulG

 

 

 

Euro

100 v. H.

Euro

80 v.H.

Euro

50 v. H.

Euro

25 v. H.

Euro

1.

Grund- und Hauptschulen

781,--

 

625,--

 

195,--

2.

Realschulen

696,--

 

557,--

 

174,--

3.

Gymnasien

690,--

 

552,--

 

173,--

4.

Gesamtschulen

(Waldorfschulen 5 - 13)

801,--

 

641,--

 

200,--

5.

Frderschulen

1.730,--

 

1.384,--

 

433,--

6.

Schulen fr Geistigbehinderte

6.017,--

6.017,--

 

 

 

7.

Berufsschulbildungsgnge in Vollzeit / Ausbildungsvorbereitendes Jahr / Berufsgrundbildungsjahr

750,--

 

 

375,--

 

8.

Fachschulen und

Berufsfachschulen

(Vollzeit)

464,--

 

 

232,--

 

9.

Fachgymnasien und

Fachoberschulen einschlielich Berufsoberschulen

(Vollzeit)

453,--

 

 

227,--

 



Dr. Franziska Pabst

 


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Festsetzung der Schulkostenbeitrge fr den Besuch von Landesberufsschulen fr das Haushaltsjahr 2005 - nderung -
(NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 203)
 
Bekanntmachung des Ministeriums fr Bildung und Frauen vom 22. Juni 2005 - III 542
 
Bezug: Runderlass des Ministeriums fr Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 11. Januar 2005 (NBl. MBWFK. Schl.-H. - S - S. 30)
 
Den in dem o.g. Erlass festgesetzten Schulkostenbeitrag fr das Haushaltsjahr 2005 fr den Besuch von Schlerinnen und Schlern der Landesberufsschule fr Zentralheizungs- und Lftungsbauer (lfd. Nr. 35) ndere ich auf 3.250 Euro. 
 

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Festsetzung von Richtwerten fr die Berechnung von Schulkostenbeitrgen fr den Besuch von allgemein bildenden Schulen und von Sonderschulen nach 76 Schulgesetz (SchulG) fr das Haushaltsjahr 2006
(NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 202)

Runderlass des Ministeriums fr Bildung und Frauen vom 29. Juni 2005 - III 124 - 0621.2/2006


Zur Durchfhrung des 76 des Schulgesetzes setze ich die Richtwerte fr das Haushaltsjahr 2006 wie folgt fest:

  

 

Schulart

Richtwert 2006

gem  76 Abs. 5 SchulG

 

entspricht einem

Schulkostenbeitrag 2006

gem 76 Abs. 6 SchulG

 

 

 

Euro

Euro

1.

Grund- und Hauptschulen

(einschl. Schulkindergrten)

 

 

781,--

 

100 v. H. =        781,--

2.

Realschulen

 

696,--

100 v. H. =        696,--

3.

Gymnasien

 

690,--

100 v. H. =        690,--

4.

Gesamtschulen

 

801,--

100 v. H. =        801,--

5.1

Frderschulen

 

1.730,--

100 v. H. =      1.730,--

5.2

Schulen fr Geistigbehinderte

 

6.017,--

100 v. H. =      6.017,-


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Festsetzung der Schulkostenbeitrge fr Schlerinnen und Schler von Bezirksfachklassen fr das Haushaltsjahr 2005
Runderlass des Ministeriums fr Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 20. Dezember 2004 - III 542
(NBI.MWFK.Schl.-H.2005 S.7)
 
Runderlass des Ministeriums fr Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 20. Dezember 2004 - III 542
 
Gem  77 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) kann der Schultrger fr den Besuch von Bezirksfachklassen fr jede Schlerin und jeden Schler von dem Kreis oder der kreisfreien Stadt, in deren Gebiet sich die Ausbildungssttte befindet, einen Schulkostenbeitrag verlangen.
Die Hhe des Schulkostenbeitrags wird von der obersten Schulaufsichtsbehrde gem.  77 Abs. 3 SchulG fr jedes Haushaltsjahr im Voraus festgesetzt. Sie bestimmt sich nach den laufenden Kosten nach  53 Abs. 1 Satz 2 SchulG.
Fr das Haushaltsjahr 2005 setze ich den Schulkostenbeitrag fr den Besuch von Schlerinnen und Schlern von Bezirksfachklassen auf 492,- Euro fest.
In diesem Betrag sind die Sachkosten fr die Unterweisung der landwirtschaftlichen Berufsschlerinnen und Berufsschler im Fach Landtechnik an der DEULA in Rendsburg nicht enthalten. Diese sind zustzlich an die Deula zu zahlen.
 
 
Klaus Karpen
 

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Festsetzung von Richtwerten fr die Berechnung von Schulkostenbeitrgen fr den Besuch von allgemein bildenden Schulen und von Sonderschulen nach 76 Schulgesetz (SchulG) fr das Haushaltsjahr 2005

Runderlass des Ministeriums fr Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 31. August 2004 - III 126 - 0621.2/2005
(NBI.MBWFK.Schl.-H.2004, S. 250)

Zur Durchfhrung des 76 des Schulgesetzes setze ich die Richtwerte fr das Haushaltsjahr 2005 wie folgt fest: 
 
 
 
Schulart
 
Richtwert 2005
gem  76 Abs. 5 SchulG
 
 
entspricht einem
Schulkostenbeitrag 2005
gem 76 Abs. 6 SchulG
 
 
 
 
 
 
 
Euro
 

Euro

1.
 
Grund- und Hauptschulen
(einschl. Schulkindergrten)
 
 
 
 
807,--
 
 
100 v. H. =        807,--
 
2.
 
Realschulen
 
 
 
722,--
 
100 v. H. =        722,--
 
3.
 
Gymnasien
 
 
 
743,--
 
100 v. H. =        743,--
 
4.
 
Gesamtschulen
 
 
 
886,--
 
100 v. H. =        886,--
 
5.1
 
Frderschulen
 
 
 
1.668,--
 
100 v. H. =      1.668,--
 
5.2
 
Schulen fr Geistigbehinderte
 
 
 
5.985,--
 
100 v. H. =      5.985,--
 

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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein