Seiteneinstieg |
Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehrbefähigung
(Sonderregelung „Seiteneinstieg") in den Schuldienst des Landes
Schleswig-Holstein Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 23. Juni 2008 – III 142/III 131 (NBI.MBF.Schl.-H. 2008 S. 253) außer Kraft! zum aufhebenden Erlass
Dazu gehören insbesondere Kenntnisse grundlegender Konzepte der Dazu gehören insbesondere Kenntnisse zur |
Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Sonderregelung „Seiteneinstieg“) in den Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein | |
Seiteneinstieg in den Schuldienst | |
(NBI.MWFK.Schl.-H. 2004 S.353) Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 23. November 2004 - III 173 / III 403 1. Vorbemerkung: In Fächern oder Fachrichtungen, in denen ein besonders dringender Bedarf besteht, kann es zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in Einzelfällen erforderlich sein, Bewerberinnen / Bewerber ohne Lehramtsstudium, jedoch mit geeigneter Berufserfahrung, als Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger im Angestelltenverhältnis einzustellen, um sie zunächst berufsbegleitend in zwei Unterrichtsfächern zu qualifizieren. Nach erfolgreichem Abschluss der zweijährigen berufsbegleitenden Qualifizierungsphase ist grundsätzlich die unbefristete Weiterbeschäftigung beabsichtigt. Der besondere Fachbedarf wird jährlich durch gesonderten Erlass festgelegt. Voraussetzung ist, dass für die zu besetzenden Stellen keine Laufbahnbewerberinnen oder Laufbahnbewerber zur Verfügung stehen. 2. Persönliche Einstellungsvoraussetzungen 2.1 Abgeschlossenes Diplom- / Magister- / Masterstudium an einer Hochschule (Universität) in mindestens einem o.a. Fach bzw. einer o.a. Fachrichtung, 2.2 Mehrjährige - in der Regel mindestens dreijährige - fachlich einschlägige Berufserfahrung, 2.3 Das 39. Lebensjahr darf bei der Einstellung als Seiteneinsteiger/-in noch nicht vollendet sein; Ausnahmen sind im Einzelfall bei besonderer Qualifikation möglich. 3. Ausgestaltung der Qualifizierungsphase 3.1 Zeitlicher Umfang der Qualifizierungsphase und Organisationsform
Die parallel
zur unterrichtlichen Tätigkeit an der Schule erfolgenden
Qualifizierungsmaßnahmen in zwei Unterrichtsfächern erstrecken sich über
zwei Jahre.
3.2 Abschluss
der Qualifizierungsphase (Prüfung) Im Einzelnen werden die folgenden Prüfungsleistungen gefordert: a) ein schriftlicher Test zu Fragen des Schul- und Dienstrechts, b) je eine Unterrichtsstunde je Fach oder Fachrichtung, c) eine an ein Fallbeispiel gebundene Aufgabe im Bereich Pädagogik, Diagnostik oder Schulentwicklung, d) ein Prüfungsgespräch über die pädagogische Arbeit am Prüfungstag.
Hinzu kommt
eine dienstliche Beurteilung der Lehrkraft. Es gelten dabei die
verfahrungsrechtlichen Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Lehrkräfte II -OVP- vom 22. April 2004 (GVOBl.
Schl.-H. S. 116) sinngemäß. 3.3 Ziele der Qualifizierung Die Seiteneinsteiger/innen sollen Kompetenzen in folgenden Feldern erwerben: Erziehen und Unterrichten Dazu gehören insbesondere Kenntnisse grundlegender Konzepte der - Pädagogik - Didaktik und Methodik des Fachunterrichts sowie des fächerverbindenden Lernens - Planung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts - Beurteilung, Bewertung und Förderung und Teilnehmen am Prozess der Schulentwicklung. Dazu gehören insbesondere Kenntnisse zur - unterrichtswirksamen Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer - Zusammenarbeit mit Eltern - Betreuung und Beratung der Schülerinnen und Schüler - Mitarbeit in schulischen Gremien und - Kennen und Anwenden der rechtlichen Regelungen des Schullebens. 4. Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
4.1 Vertragsgestaltung 4.2 Vergütung und Eingruppierung
Die Vergütung und
Eingruppierung erfolgt gemäß BAT unter Anwendung des Erlasses über die
Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte vom 3.
Februar 1993 (NBl. MBWKS. Schl.-H. S. 59) in der aktuellen Fassung. In Vertretung Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann |
Besonderer Fachbedarf bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Sonderregelung „Seiteneinstieg“) in den Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein | |
(NBI.MWFK.Schl.-H. 2004 S.354) | |
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur 23. November 2004, III 173
Besonderer Fachbedarf im Sinne der Vorbemerkung zum Erlass „Einstellung
von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Sonderregelung
„Seiteneinstieg“) in den Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein“ vom
23 .November 2004 (NBl. MBWFK.
Schl.-H. -
S - S. 353)
besteht für das Schuljahr 2005/06 derzeit grundsätzlich in folgenden
Fächern bzw. Fachrichtungen und Schularten: a) Physik, b) Mathematik, c) Englisch, d) Musik, e) Sport, f) Chemie, g) Technik;
2. Realschulen: a) Mathematik, insbesondere in Kombination mit Physik, b) Physik, c) Musik, d) Englisch, e) Chemie;
a) Mathematik, insbesondere in Kombination mit Physik, b) Physik, c) Latein, d) Kunst, e) Musik; 4. Berufsbildende Schulen: a) Elektrotechnik, b) Metalltechnik und c) in besonders begründeten Einzelfällen mit nicht anders zu deckenden Fachbedarf. In Vertretung Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann |