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Gemeinsam gegen Unterrichtsausfall
Übertragung von Befugnissen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall
Schreiben MBWFK vom 16.7.03
Vereinbarung zur Vermeidung von Unterrichtsausfall
Änderung des Erlasses Übertragung von Befugnissen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall
SCHILF
LBG Arbeitszeit
 

Gemeinsam gegen Unterrichtsausfall

Quelle: Schule Aktuell, Februar 2006, S. 3


Die Minimierung des Unterrichtsausfalls an schleswig-holsteinischen Schulen ist und bleibt ein wichtiges Ziel. Mit der Unterzeichnung der Folgevereinbarung zu „Jede Stunde zählt" haben Landesregierung und Lehrerverbände und -gewerkschaften das noch einmal bekräftigt. Die 2003 gestartete Landesinitiative hat sich bewährt. Seitdem ist es gelungen, den Unterrichtsausfall um mehr als die Hälfte zu reduzieren. So sind die im Haushaltsplan 2005 veranschlagten 12,1 Millionen Euro für den Vertretungsfonds in voller Höhe für Vertretungsunterricht ausgegeben worden.

Folgendes (Auszüge aus der Vereinbarung) wurde jetzt erneut vereinbart:

„Die Ministerin für Bildung und Frauen und die Lehrerinnen und Lehrer in Schleswig-Holstein tragen gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten gemeinsam Verantwortung für die Verlässlichkeit und Verbindlichkeit des Unterrichtsangebotes. Die Unterzeichnenden stellen fest, dass in den nächsten fünf Jahren durch die Wiederbesetzung aller an den Schulen freiwerdenden Planstellen ein Beitrag zur Sicherung der Unterrichtsversorgung geleistet wird. Die Landesregierung beabsichtigt darüber hinaus, in der Legislaturperiode 700 zusätzliche Planstellen zu schaffen.

Die Bildungsministerin, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Philologenverband (phv), der Verband Bildung und Erziehung (VBE), der Verband Deutscher Realschullehrer (VDR) und der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen (VLBS) haben bereits 2003 für die Jahre 2004 und 2005 eine Vereinbarung zur Vermeidung von Unterrichtsausfall geschlossen. Die darin festgelegten Maßnahmen haben Wirkung gezeigt und sollen fortgesetzt werden.

Im Landeshaushalt 2006 werden 12,1 Millionen Euro für einen Vertretungsfonds bereitgestellt, um insbesondere durch Erkrankung von Lehrkräften verursachten Ausfall von Unterricht an allen Schularten zu verringern. Es ist beabsichtigt, in den Jahren 2007 bis 2010 ebenfalls jährlich 12,1 Millionen Euro bereitzustellen.

Nach gemeinsamer Auffassung der Unterzeichnenden gilt es weiterhin, die vorhandenen Ressourcen sowohl effizient als auch umsichtig in verantwortungsvoller Weise zu nutzen.
Die Unterzeichnenden gehen davon aus, dass die gemeinsam erreichte Verringerung des Unterrichtsausfalls durch die folgenden Maßnahmen gesichert werden kann:
1. Das MBF wird Veranstaltungen grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit legen.
2. Das MBF wird auf der Grundlage jeweils aktueller Erkenntnisse geeignete präventive Maßnahmen auf dem Feld des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Unterstützung der Schulen mit dem Hauptpersonalrat (L) abstimmen. Dies schließt insbesondere spezifische Fortbildungsangebote des IQSH ein.
3. Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen kann Dienstbefreiung gewährt werden, wenn Unterrichtsausfall weitestgehend vermieden wird.
4. Unterrichtsausfall im Zusammenhang mit Schulabschlussprüfungen soll weitestgehend vermieden werden; die Prüfungen sind daher insbesondere auf möglichst wenige Tage zu konzentrieren.
5. Über den Unterricht an den Tagen der Zeugnisausgabe und am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien entscheidet die Schulkonferenz.
6. Organisatorische Vorbereitungen eines neuen Schuljahres werden grundsätzlich vor dessen Beginn erledigt. Eine allgemeine Präsenzpflicht in den Ferien wird nicht eingeführt.
7. Schulleitung, Personalvertretung und Lehrerkonferenz tragen gemeinsam Verantwortung für
ihr innerschulisches Vertretungskonzept.
8. Der Erlass „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte" in der Fassung der Neubekanntmachung im Nachrichtenblatt 2004 (NBI. MBWFK. Schl.-H. Seite 67) gilt weiterhin.
9. Für schwerbehinderte Lehrkräfte besteht wie bisher eine Nacharbeitsverpflichtung nur für Unterrichtsstunden, die aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse ausgefallen sind. Die Nacharbeit soll nicht zur Überschreitung des Pflichtstundenmaßes der jeweiligen Woche führen.
10. GEW, phv, VBE, VDR und VLBS werden ihre Veranstaltungen möglichst in der unterrichtsfreien Zeit abhalten. Für die Gewährung von Dienstbefreiung zur Teilnahme an überörtlichen Sitzungen und Tagungen ist wie bisher der Status als Vorstandsmitglied beziehungsweise Delegierte/r erforderlich.
11. Diese Vereinbarungen gelten bis zum Ende des Schuljahres 2009/10. Eine Kündigung ohne Nachwirkung ist für den Fall möglich, dass die vorgesehenen Mittel für den Vertretungsfonds nicht oder in wesentlich verringertem Umfang zur Verfügung gestellt werden oder wenn wesentliche Geschäftgrundlagen dieser Vereinbarung einseitig verändert werden."

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Übertragung von Befugnissen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 17. Dezember 2004 - 320.02. 3.1.7 III 173 / III 63
(NBI.MWFK.Schl.-H.2005 S.7)


1.      Zusätzlich zu den im Erlass über die „Allgemeine Anordnung über Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten“ vom 20.08.1985 - X 131 - 0214 - (NBl. KM. Schl.-H. S. 229 ff, zuletzt geändert durch Erlass vom 7. Januar 2002 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 9)) genannten Aufgaben übertrage ich den unteren Schulaufsichtsbehörden im Rahmen der aus dem Vertretungsfonds zur Vermeidung von Unterrichtsausfall zugewiesenen Mittel

a.      die Befugnis, über die befristete Aufstockung der Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften zu entscheiden.

b.      .die Befugnis,

1.      Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen

2.      Bewerberinnen und Bewerber mit pädagogischer Vorbildung, insbesondere Lehramtsabsolventen und Lehramtsstudierende

3.       sonstige für unterrichtliche oder unterrichtsergänzende Tätigkeiten geeignete Bewerberinnen und Bewerber

 

als Aushilfskräfte befristet einzustellen und insoweit alle Personalangelegenheiten zu regeln. Mit Bewerberinnen und Bewerbern gem. Ziffer 2 und 3 ist der Abschluss eines befristeten Dienstvertrages gem. §§ 611 ff. BGB (Honorarvertrag) möglich, wenn die Tätigkeit weisungsunabhängig und ohne zeitlich-organisatorische Eingliederung in den Schulbetrieb erfolgen kann.
Lehrkräfte sind vorrangig zu berücksichtigen. Bewerberinnen und Bewerber nach Ziffer 2 und 3 können eingestellt werden, wenn wegen der Kurzfristigkeit des Vertretungsbedarfs oder der Kurzzeitigkeit der Vertretungstätigkeit nicht zu erwarten ist, dass Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Keinen Vorrang genießen aus Altersgründen pensionierte oder in Altersteilzeit befindliche Lehrkräfte.

2.   Im Rahmen eines Modellversuchs zur Budgetierung übertrage ich den Schulleiterinnen und Schulleitern der Gymnasien und Gesamtschulen der Kreise Herzogtum-Lauenburg und Stormarn bis zum 31. Juli 2007 die Befugnis, die unter 1 b dargestellten Maßnahmen im Umfang von 40% der ihren Schulen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Vertretungsfonds für kurzfristig auftretenden Unterrichtsausfall und kurze Vertragslaufzeiten (bis zu einem Monat) durchzuführen.

Dieser Erlass ist gültig bis zum 31. Januar 2009. Er tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Gleichzeitig tritt der Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 18. November 2003 - III 173 / III 63 (NBI. MBWFK. Schl.-H. 2003 S. 358) außer Kraft.


In Vertretung
Dr. Meyer-Hesemann


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Änderung des Erlasses Übertragung von Befugnissen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall
(NBI.MBF.Schl.-H. 2006 S. 170)
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 31. Mai 2006 - III 42

Der Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 17. Dezember 2004 - 320.02. 3.1.7, III 173 / III 63 (NBl. MBWFK. Schl.-H. - S - 2005 S. 7) wird wie folgt geändert:

Absatz 2 erhält die Fassung:
„Im Rahmen eines Modellversuchs zur Budgetierung übertrage ich den Schulleiterinnen und Schulleitern der Gymnasien und Gesamtschulen der Kreise Herzogtum-Lauenburg und Stormarn bis zum 31. Juli 2007 die Befugnis, die unter 1 b dargestellten Maßnahmen im Umfang von 40% der ihren Schulen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Vertretungsfonds für kurzfristig auftretenden Unterrichtsausfall und kurze Vertragslaufzeiten (bis zu einem Monat) durchzuführen.


In Vertretung
Dr. Meyer-Hesemann

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Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

An die
Schulleitungen
der Grund-
Grund- und Hauptschulen,
Realschule mit Grundschulteil,
Realschulen mit Grund- und Hauptschulteil
in Schleswig-Holstein

Kiel, 16.07.2003
Ministerin

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach Sommerferien und Urlaubszeit sind Sie nun in die Endphase der Planungen für das neue Schuljahr eingetreten. Fragen der Entwicklung und Sicherung der Qualität des Unterrichts und der schulischen Arbeit werden auch in den nächsten Monaten im Mittelpunkt stehen.
Vor den Sommerferien hat der Landesrechnungshof in seinen Bemerkungen 2003 festgestellt, dass in unseren Schulen im Durchschnitt etwa noch 5,2 Prozent des Unterrichts durch Krankheit, Fortbildung, aber auch durch schulische und außerschulische Veranstaltungen ausfallen.
Auch wenn in den Grundschulen im Durchschnitt nur 3,7 Prozent Unterrichtsausfall zu verzeichnen sind, können und müssen wir hier noch besser werden. Eltern und Öffentlichkeit erwarten vor allem für den Grundschulbereich praktisch eine Art „Unterrichtsgarantie". Das heißt, der im Stundenplan vorgesehene Unterricht darf nur noch in besonderen Ausnahmefällen entfallen.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung trotz angespannter Haushaltslage im März d.J. einen finanziellen Kraftakt beschlossen:
Für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 werden jeweils 12,1 Mio. € zur Bekämpfung von Unterrichtsausfall in unseren Schulen bereitstehen. Als Sofortmaßnahme werden die für das Haushaltsjahr 2003 ursprünglich bereitgestellten Vertretungsmittel in Höhe von 2,1 Mio. € zum Schuljahresbeginn 2003/04 um 1,9 Mio. € aufgestockt. Mit diesem neuen „Vertretungsfonds" muss es uns gelingen, für die Grundschule eine Unterrichtsgarantie zu verwirklichen und in den anderen Schularten den Unterrichtsausfall deutlich zu verringern.
Dies werden wir aber nur erreichen, wenn in den Schulen und Kollegien ebenfalls verstärkte Anstrengungen unternommen werden, Unterrichtsausfall zu verhindern. Dabei müssen auch bisher praktizierte Verfahrensweisen überdacht und verändert werden, etwa bei schulischen oder außerschulischen Veranstaltungen, bei der Gestaltung des Schulalltages vor und nach den Ferien etc. In den Schulen muss das Motto gelten: Jede Stunde zählt!
Wenn das Land große finanzielle Anstrengungen unternimmt, um zusätzliche Mittel für Vertretungsunterricht bereit zu stellen, dann darf nicht gleichzeitig auf ganze Tage regulären Unterrichts verzichtet werden. Der Stellenwert von Schulleben und Schulfeiern ist mir bewusst, aber solche Veranstaltungen müssen mit dem Ziel der Unterrichtssicherung in Einklang gebracht werden.
Damit wir dieses Ziel gemeinsam erreichen, sind die Organisation des Schulalltages und des Stundenplanes sowie die Entwicklung und konsequente Umsetzung eines Vertretungskonzeptes besonders wichtig. Das heißt z. B., dass Schulleitungen ihre dienstrechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung des Unterrichts voll ausschöpfen. Darüber hinaus hoffe ich, dass die Kolleginnen und Kollegen auch künftig bereit sein werden, zusätzliche Stunden zu erteilen.
Unser Ziel muss es sein, dass durch Fortbildung, SCHILF-Tage und sonstige Veranstaltungen kein Unterricht mehr ausfällt. Das gilt auch für die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten. Die Verabredung von „Vorhabenwochen", in die Projektwochen u.ä. einbezogen werden können, ist dafür hilfreich.
Dies sind nur einige Aspekte möglicher schulischer Anstrengungen, um Unterrichtsausfall zu reduzieren. Ich werde zu Beginn des neuen Schuljahres ein umfassendes Handlungskonzept der Landesregierung vorstellen. Es ist unter intensiver Mitwirkung von Praktikern aus Schule und Schulaufsicht und unter Einbeziehung der Personalvertretungen erarbeitet worden. Seine wesentlichen Elemente sind die Ausgestaltung des „Vertretungspools" und die Einführung einer regelmäßigen Erhebung von Unterrichtsausfall und Vertretungsmaßnahmen sowie eine darauf bezogene öffentliche Berichterstattung.
Damit die Schulen zeitnah Vertretungskräfte gewinnen können, bitte ich Sie in allen Schulen Bewerberpools auf- bzw. auszubauen. Vorrangig kommen Bewerberinnen oder Bewerber mit einem Lehrerexamen in Frage, möglich sind aber auch Einstellungen anderer fachlich geeigneter Kräfte. Dabei unterstützt Sie die Schulaufsicht.
Um eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Verfahren zur Verringerung von Unterrichtsausfall und die Evaluation der Ergebnisse zu gewährleisten, bauen wir ein entsprechendes Rückmeldeverfahren auf. Gegenwärtig wird zunächst ein ITgestütztes Meldesystem entwickelt, das es ermöglicht, den Unterrichtsausfall an allen Schulen des Landes monatlich in einem einfachen Verfahren zu erheben.
Am 1. September d.J. werden wir mit einem Probelauf der Dokumentation und Auswertung beginnen. Zunächst werden wir die Daten des Grundschulbereichs ermitteln, für den 1,9 Mio. € zusätzliche Vertretungsmittel zur Verfügung stehen. Ab dem 1. Februar 2004, wenn die erheblichen Mittel in Höhe von 12,1 Mio. € auch für die übrigen Schulen bereit stehen, wird die Erfassung auf alle Schulen ausgeweitet. Das einfache Meldeverfahren stützt sich im wesentlichen auf die in den Schulen ohnehin erhobenen Daten.
Ich möchte Sie herzlich bitten, uns bei dieser Aufgabe zu unterstützen: erörtern Sie Ziele, Instrumente und Maßnahmen des Handlungskonzeptes in den Lehrer- und Schulkonferenzen. Staatssekretär Dr. Meyer-Hesemann und ich werden in den nächsten Monaten in allen Schulamtsbezirken des Landes Informationsveranstaltungen für die Schulleiterinnen und Schulleiter durchführen, in denen wir für Verfahren und Instrumente zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls werben und Umsetzungsprobleme erörtern wollen.
Wir haben uns mit diesem Vorhaben ein ehrgeiziges Ziel gesteckt, im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler, aber auch im Interesse des Ansehens und der Leistungsfähigkeit unserer Schulen. Ich bitte Sie, aktiv daran mitzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen


Ute Erdsiek-Rave

Brunswiker Straße 16 - 22 24105 Kiel Telefon (04 31) 9 88 - 57 01 Telefax (04 31) 9 88 - 58 14 e-mail: Pressestelle@kumilandsh.de Internet' www.kumi.schleswig-holstein.de Bus: Linie 22, 32, 33, 61, 62
 

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 Vereinbarung zur Vermeidung von Unterrichtsausfall

Fundstelle:(NBI.MBWFK.Schl.-H. 2004 S. 22)

Präambel

Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur und die Lehrerinnen und Lehrer in Schleswig-Holstein tragen gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten gemeinsam Verantwortung für die Verlässlichkeit und Verbindlichkeit des Unterrichtsangebotes.

Die Bildungsministerin, die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS), der Philologenverband (phv), der Verband Bildung und Erziehung (VBE), der Verband deutscher Realschullehrer (VDR) und der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW) stellen gemeinsam fest, dass auch angesichts der aktuellen Bildungsstudien verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der Unterrichtssituation unternommen werden müssen. Die Bildungsministerin wird sich deshalb weiterhin nachdrücklich dafür einsetzen, die reale Unterrichtsversorgung auch in den nächsten Jahren im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und orientiert an den Schülerzahlen zu sichern und zu verbessern.

Nach gemeinsamer Auffassung der Unterzeichnenden gilt es aber auch, die jeweils vorhandenen Ressourcen verantwortlich und effizient zu nutzen. Sie stimmen darin überein, dass dies grundsätzlich bereits umsichtig, engagiert und verantwortungsvoll geschieht.

Gleichwohl müssen weiterhin Anstrengungen unternommen werden, um Unterrichtsausfall noch weiter zu verringern. Die Landesregierung hat hierfür insgesamt 24,2 Millionen € bereitgestellt, um insbesondere durch Erkrankung von Lehrkräften verursachten Ausfall von Unterricht an allen Schularten zu verringern. Die Unterzeichnenden stimmen darin überein, dass dies - gerade auch angesichts der gegenwärtigen Haushaltsenge - ein wichtiger, aber auch unerlässlicher Beitrag ist, um Unterrichtsausfall deutlich zu reduzieren. Damit soll vor allem die bisherige Belastung der Lehrkräfte durch Krankheitsvertretungen verringert werden.

Die Unterzeichnenden gehen gemeinsam davon aus, dass Unterrichtsausfall 1) durch die folgenden Maßnahmen nachhaltig gesenkt werden kann:

1. Das MBWFK wird Veranstaltungen grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit legen.
2. Das MBWFK wird auf der Grundlage aktueller Studien geeignete präventive Maßnahmen auf dem Feld des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere spezifische Fortbildungsangebote mit dem Hauptpersonalrat (L) abstimmen.
3. Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen kann Dienstbefreiung gewährt werden, wenn Unterrichtsausfall weitestgehend vermieden wird.
4. Unterrichtsausfall im Zusammenhang mit Schulabschlussprüfungen soll weitestgehend vermieden werden; die Prüfungen sind daher insbesondere auf möglichst wenige Tage zu konzentrieren.
5. Über den Unterricht an den Tagen der Zeugnisausgabe und am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien entscheidet die Schulkonferenz.
6. Organisatorische Vorbereitungen eines neuen Schuljahres werden grundsätzlich vor dessen Beginn erledigt. Eine allgemeine Präsenzpflicht in den Ferien wird nicht eingeführt.
7. Innerschulische Vertretungskonzepte² werden im Zusammenwirken zwischen Schulleitung, Personalvertretung und Lehrerkonferenz erarbeitet.
8. Der Erlass „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte" in der Fassung vom 23. Juni 1999 (NBI. Schl.-H., Seite 312) gilt weiterhin.
9. Für schwerbehinderte Lehrkräfte besteht wie bisher eine Nacharbeitsverpflichtung nur für Unterrichtsstunden, die aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse ausgefallen sind. Die Nacharbeit soll nicht zur Überschreitung des Pflichtstundenmaßes der jeweiligen Woche führen.
10. GEW, BLBS, phv, VBE, VDR und VLW werden ihre Veranstaltungen möglichst in der unterrichtsfreien Zeit abhalten. Für die Gewährung von Dienstbefreiung an überörtlichen Sitzungen und Tagungen ist wie bisher der Status als Vorstandsmitglied bzw. Delegierte/r erforderlich.
11. Diese Vereinbarungen gelten bis zum 31.12.2005. Eine Kündigung ohne Nachwirkung ist für den Fall möglich, dass die im Haushaltsentwurf für die Jahre 2004/2005 vorgesehenen Mittel für den Vertretungsfonds nicht oder in wesentlich verringertem Umfang zur Verfügung gestellt werden oder wenn wesentliche Geschäftgrundlagen dieser Vereinbarung einseitig verändert werden.

Aufgrund der mit diesen Vereinbarungen gemeinsam übernommenen Verantwortung für die Verhinderung von Unterrichtsausfall und um die erforderlichen Handlungsspielräume für eine eigenständig gestaltete Umsetzung in den Kollegien zu schaffen, wird das MBWFK während ihrer Geltung keine sie ergänzenden oder konkretisierenden Erlassregelungen treffen. Aus den gleichen Gründen ruhen während der Geltung dieser Vereinbarungen die Erlasse
- Verwendung von Zeiten nicht erteilten Unterrichts vom 23.06.1999 (NBI. Schl.-H., Seite 312)
- Unterricht am letzten und ersten vor und nach den Ferien vom 23.06.1999 (NBI. Schl.-H., Seite 312).
 



Kiel, den 11.12.03


Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft
Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen
Philologenverband
Verband Bildung und Erziehung
Verband deutscher Realschullehrer
Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen



Unterricht in anderer Form und am anderen Ort ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Schullebens. Er begleitet und unterstützt den Fachunterricht und die Erziehungsprozesse in der Schule. Er stellt keinen Unterrichtsausfall dar. Zu Unterrichtsveranstaltungen am anderen Ort und in anderer Form gehören z. B. Klassenfahrten, Wandertage, Sportfeste, Berufspraktika, Theaterbesuche.

Innerschulische Vertretungskonzepte sollen eine abgestimmte Maßnahmenvielfalt zur Vermeidung von Unterrichtsausfall vorsehen. Das Instrument der Anordnung von Mehrarbeit darf dabei nicht in einem unausgewogenen Verhältnis zu den sonstigen beschlossenen Maßnahmen des Konzeptes stehen.

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Quelle:
Anlage zum Schulrundschreiben der Bildungsministerin vom 22.12.2003


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein