Klassenarbeiten

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Siehe auch Leistungsnachweise
Diktate sind als Klassenarbeit nicht verbindlich vorgeschrieben
siehe Anzahl und Art der Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I
siehe Klassenarbeiten SEK II

Übersicht über die Zahl der Klassenarbeiten für die Sekundarstufe I  der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab 01.08.1997 laut Lehrplan.

Nur noch dort gültig, wo die Kontingentstundentafel nicht gilt!

  Klassenstufen
HS   5 6 7 8 9 10
             
Deutsch 7 7 6 6 6 -
Mathematik 8 8 6 6 6 -
Englisch 6 6 4 4 4 -
             
RS            
Deutsch 7 7 6 6 6 5
Mathematik 8 8 6 6 6 5
1. Fremdsprache 6 6 6 6 6 5
2. Fremdsprache            
Französisch - - 6 6 6 6

  
Anmerkung:
Weitergehende Angaben über die Zahl der Klassenarbeiten finden sich jeweils in den Lehrplänen der einzelnen Fächer (2.5 in den Fachlichen Konkretionen).


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Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Kiel, den 15. September 1998

IIl 500, Herr Keudel, App. 2250
ulrich.keudel@kumi.landsh.de

Lehrplan Deutsch Sek. l; Diktate als Klassenarbeit
Ihr Schreiben vom 09.09.1998

Sehr geehrt ........

vielen Dank für das o.g. Schreiben.
Um Ihre Frage kurz und bündig zu beantworten:

Die von Ihnen skizzierte Position 1 entspricht dem Wortlaut und der Intention des neuen Lehrplans Deutsch für die Sekundarstufe I nicht. Gedeckt durch den neuen Lehrplan ist die von Ihnen beschriebene Position 2 (Diktate sind als Klassenarbeit nicht verbindlich vorgeschrieben).

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Keudel

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Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
- Abteilung Schulgestaltung -Oberstudiendirektor Keudel
Gartenstr. 6 24103 Kiel

Sehr geehrter Herr Keudel,

seit Erscheinen des neuen Lehrplans für die Sekundarstufe I gibt es unter Lehrerinnen und Lehrern Unsicherheiten bezüglich Art und Anzahl der Klassenarbeiten im Bereich Deutsch (Absatz 2.5.2, S. 92/93 - vgl. Anlage).
Dabei werden zwei unterschiedliche Auffassungen vertreten:

Position 1: Der Lehrplan schreibt verbindlich vor, dass pro Schuljahr in Klassenstufe 5 und 6 jeweils drei Textproduktionen und vier Diktate, in Klassenstufe 7 bis 9 jeweils drei Textproduktionen und drei Diktate zu schreiben sind.
Vertreter dieser Position beziehen sich auf die tabellarische Übersicht auf Seite 93, in der der Umfang der Diktate angegeben wird. Sie argumentieren so: In der Tabelle wird die Anzahl der Textproduktionen ausdrücklich genannt. Diktate werden ebenfalls erwähnt. Ihre Anzahl ergibt sich automatisch, wenn man die Anzahl der Textproduktionen von der Anzahl der Klassenarbeiten abzieht.

Position 2: Der Lehrplan schreibt verbindlich vor, dass pro Schuljahr in Klassenstufe 5 bis 9 jeweils drei Textproduktionen zu schreiben sind. Darüber hinaus müssen in Klassenstufe 5 und 6 jeweils vier, in Klassenstufe 7 bis 9 jeweils drei Klassenarbeiten geschrieben werden - dies müssen jedoch nicht unbedingt Diktate sein.
Der neue Lehrplan schreibt traditionelle Diktate also nicht verbindlich vor.
Vertreter dieser Position beziehen sich auf den einleitenden Passus auf Seite 92 "Die Funktion von Klassenarbeiten können ..... übernehmen: Tests..." Sie argumentieren so: Der Verzicht auf eine genaue zahlenmäßige Festlegung bei Diktaten - im Gegensatz zu der genauen Festlegung bei Textproduktionen - in der tabellarischen Übersicht auf Seite 93 trägt der Tatsache Rechnung, dass das traditionelle Diktat unter Fachdidaktikern schon seit längerer Zeit ins Kreuzfeuer der Kritik geraten ist. Der Verzicht auf eine diesbezügliche genaue zahlenmäßige Festlegung soll beispielsweise Hauptschulen ermöglichen, andere Lernerfolgskontrollen im Bereich Rechtschreibung zu entwickeln und zu erproben, die den besonderen Voraussetzungen der hier lernenden Jugendlichen Rechnung tragen.
Welcher Position entspricht nun die Intention des neuen Lehrplans? - Oder gibt es eine weitere dritte Lesart?

Als Studienleiterin Deutsch für den Grund- und Hauptschulbereich bitte ich Sie um eine eindeutige und klärende Stellungnahme. Vorab danke ich Ihnen herzlich für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein