Zeitbudget für Ausbildung | Lehrkräfte | Seite drucken |
Ausgleichsstunden | |
Leitungszeiterlass |
Zeitbudget für Ausbildung | |
Erlass des Ministeriums
für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 29. Juni 2004 - III
63-330.304-5.1
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Geändert durch
Erlass vom 26. Juni 2009 (NBI.MBWFK.Schl.-H.2004, S. 230) |
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§ 1 Zeitbudget für die Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Lehrkräfte II - OVP - vom 22. April 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 116) Für jede Lehrkraft in Ausbildung steht der Ausbildungsschule ein Zeitbudget von vier Unterrichtswochenstunden für die Dauer der Ausbildungshalbjahre zur Verfügung. Dieses Zeitbudget soll den mit den Ausbildungsaufgaben befassten Lehrkräften (Ausbildungslehrkräfte) zugewiesen werden. Im Benehmen mit den Ausbildungslehrkräften kann die Schule Teile des Zeitbudgets für übergreifende Aufgaben im Rahmen der Ausbildung einsetzen. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen (1) Dieser Erlass tritt zum 1. August 2004 in Kraft .
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Zeitbudget für
die Ausbildung Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 26. Juni 2009 - 111 42 - 330.304-5.1 (NBI.MBF.Schl.-H. 2009 S. 194) Der Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 29. Juni 2004 - III - 63¬330.304-5.1 wird wie folgt geändert: § 2 Abs. 3 wird gestrichen. In Vertretung Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann |